vonRedaktion Salzburg
NOVEMBER 17, 2021
Unbürokratische und schnelle Reaktion auf Infektionsgeschehen vor Ort
(LK) Trotz hoher Infektionszahlen soll der Unterricht in den Schulen weiter möglich sein. Sollte es zu einem generellen Lockdown kommen, ist es erklärtes Ziel der Bildungsreferenten der Länder gemeinsam mit dem Ministerium, alle Schulen und jedenfalls die Volksschulen weiter für den Präsenzunterricht offenzuhalten.
Die vergangenen Lockdowns mit flächendeckenden Schulschließungen haben gezeigt, dass die Folgewirkungen gravierend sind. Darüber waren sich die Länder heute bei einer Online-Konferenz mit Bundesminister Heinz Faßmann einig.
Schnelle Reaktion auf Infektionsgeschehen vor Ort
„Höchstmögliche Sicherheit bei erhöhtem Infektionsgeschehen an Schulstandorten ist jetzt vorrangig. Wir haben das Ziel, so lange wie möglich mit allen Begleitmaßnahmen an der Schule unterrichten zu können. Entscheidend ist da die Ermöglichung einer unbürokratischen und schnellen Reaktion auf das Infektionsgeschehen vor Ort. Wenn sich an einem Bildungsstandort oder in einer Klasse die Lage zuspitzt, kann derzeit auf Grundlage der Covid-Schulverordnung rasch und unbürokratisch reagiert werden.
Gutschi: „Gemeinsame Entscheidung“
„Schulleitung, Eltern und Lehrpersonal entscheiden gemeinsam, ob die Kinder, die Kontakt zu infizierten Klassenkameraden hatten, der Schule entschuldigt fernbleiben“, erklärt Bildungslandesrätin Daniela Gutschi die Möglichkeit der individuellen Vorgangsweise vor Ort.
Alle testen für mehr Sicherheit
Bis 27. November testen neben allen Ungeimpften im Bildungsbereich auch bereits geimpfte Schülerinnen und Schüler. „Das ist auch sinnvoll für geimpfte Lehrkräfte“, appellieren die Bildungsreferenten der Länder gemeinsam mit dem Bildungsminister, sich hier im Sinne der Sicherheit regelmäßig zu testen. Ab 29. November wird ohnedies eine zweite PCR-Testung pro Woche an allen Schulen eingeführt, an der auch alle immunisierten Pädagoginnen und Pädagogen sowie das Verwaltungspersonal an der Schule teilnehmen können.
Quelle: Land Salzburg