Kärnten: Kärntner Schulbaufonds wird zu Kärntner Bildungsfonds

vonRedaktion Salzburg
JÄNNER 08, 2023

Kärnten

LH Kaiser, LR Fellner: Der Ausbau der Elementarbildung und -betreuung im Land wird künftig forciert, ebenso werden höhere Förderquoten möglich sein

KLAGENFURT. Kärnten zur kinderfreundlichsten Region Europas zu machen, ist das erklärte Ziel von Landeshauptmann Peter Kaiser und der von ihm geführten Regierung. Das neue Kinder-Bildungs- und -betreuungsgesetz ist ein Meilenstein auf dem Weg dahin. Auch die Novelle, die vorrangig die Änderung des Kärntner Schulbaufondsgesetzes zum Gegenstand hat, und kommenden Dienstag in der Regierungssitzung beschlossen werden soll, zahlt auf genau dieses Ziel ein: Durch sie soll der Ausbau der Elementarbildung und -betreuung durch Förderung von baulichen Maßnahmen in diesem Bereich unterstützt werden.

Landeshauptmann Peter Kaiser: „Zusätzlich zu den bisherigen Aufgaben des Kärntner Schulbaufonds, die gesetzlichen Schulerhalter Land, Kärntner Gemeinden sowie Schulgemeindeverbände bei der Bereitstellung und Sanierung von Schulgebäuden durch Förderungen zu unterstützen, sollen die geplanten Änderungen nun auch die gezielte Förderung im Bereich der elementaren Bildung und Betreuung ermöglichen. In diesem Sinne sieht der Entwurf die Einführung einer neuen Fondsaufgabe vor: Förderung der Bereitstellung und Sanierung von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen im Sinne des Kärntner Kinder-Bildungs- und -betreuungsgesetzes“.
Gemeindereferent Landesrat Daniel Fellner ergänzt: „Um dem steigenden Bedarf nach elementarer Bildung und Betreuung in den Kommunen gerecht zu werden, sollen künftig Gemeinden beim Neubau, bei der Änderung, beim Kauf oder der sonstigen Beschaffung von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen unterstützt werden“.
Darüber hinaus soll die Entstehung von „Bildungszentren“ durch die Zusammenführung von Schulen und Einrichtungen der elementaren Bildung und Betreuung forciert werden, „was pädagogisch und wirtschaftlich sinnvoll ist“, so Kaiser und Fellner unisono.
Neu ist auch, dass Förderungen Dritter in Zukunft die Förderbasis und damit die Fondsförderung nicht mehr schmälern sollen: „Der Eigenfinanzierungsanteil des Förderungswerbers wird dadurch gesenkt, was mit einer gesteigerten Bereitschaft, bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen höhere (energetische) Standards anzustreben, einhergehen wird und so die Ökobilanz der geförderten Gebäude verbessern kann“, ist Kaiser überzeugt. Vor dem Hintergrund des immer weiter steigenden Bedarfs im Bereich der elementaren Bildung und Betreuung werde die vorgeschlagene Änderung die rasche Umsetzung von baulichen Maßnahmen erleichtern.
Wegen der Ausweitung der Förderaufgaben soll der Titel des Gesetzes und auch der Name des Fonds entsprechend geändert werden: Von „Kärntner Schulbaufonds“ in „Kärntner Bildungsbaufonds“.



Quelle: Land Kärnten

Mehr Nachrichten aus

Kärnten