Kärnten: Kärnten leistet mitentscheidenden Beitrag für angemessene Mindestlöhne in gesamter EU

vonRedaktion Salzburg
MÄRZ 20, 2021

Amt d. Kärntner Landesregierung - Symbolbild
© LPD Kärnten

Stellungnahme von LH Kaiser zu Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission im Ausschuss der Regionen angenommen – Arbeit muss sich in der EU für alle lohnen

Klagenfurt (LPD). Die Europäische Union strebt einen europaweit einheitlichen Rahmen für Mindestlöhne an. Damit soll der bisherige Mindestlohn-Fleckerlteppich der Mitgliedsstaaten eingerollt werden. Laut EU-Gesetzgebungsverfahren muss der entsprechende Vorschlag der Europäischen Kommission auch im Ausschuss der Regionen (AdR) diskutiert und eine Stellungnahme dazu abgegeben werden. Hier kommt Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser als AdR-Mitglied eine mitentscheidende Rolle zu: Er wurde zum AdR-Berichterstatter gewählt und damit beauftragt, die Stellungnahme der insgesamt 329 Mitglieder zum Richtlinienentwurf der EU-Kommission auszuarbeiten. Um eine möglichst ausgewogene Stellungnahme zu erarbeiten, diskutierte Kärntens Landeshauptmann ua mit dem Luxemburger EU-Kommissar Nicolas Schmit (Beschäftigung und soziale Rechte), den Vertretern des Europäischen Parlaments und der portugiesischen EU-Präsidentschaft aus.

Gestern, Donnerstag, wurde Kaisers Stellungnahme in der per Videokonferenz abgehaltenen Plenarsitzung des AdR mit den anderen Mitgliedern des Ausschusses der Regionen diskutiert und heute, Freitag, mit großer Mehrheit angenommen.

„Mindestlöhne sind in allen 27 Mitgliedsaaten entweder gesetzlich oder tarifvertraglich geregelt, aber leider ist es traurige Realität, dass sich Arbeit oft nicht lohnt“, erklärte Kaiser dazu. Er appellierte dafür, die Erwerbsarmut und die Abwärtsspirale des ungesunden Arbeitskostenwettbewerbs gemeinsam zu bekämpfen. Auch allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die nicht unter Tarifverträge fallen, sollten Mindestlöhne ein ausreichendes Einkommen bieten. „Angemessene Mindestlöhne sind ein wichtiger Baustein der europäischen sozialen Säule“, so der Landeshauptmann weiter. Die Coronavirus-Pandemie habe vor Augen geführt, dass gerade Geringverdienende unsere Gesellschaft in der Krise am tatkräftigsten unterstützen. Durch die EU-weite Richtschnur bei den Mindestlöhnen werde man viele Menschen aus einer „working poor“-Situation herausführen können, ist sich der Kärntner Landeshauptmann sicher.

„Damit Arbeit in der EU sich für alle lohnt, brauchen wir eine verbindliche europäische Zielsetzung hin zu einem Mindestlohn von mindestens 60 Prozent des Bruttomedianlohns und 50 Prozent des Bruttodurchschnittslohns. Dabei muss der einzuleitende europäische Konvergenzprozess die bestehenden nationalen Systeme der Lohnfindung und die Autonomie der Sozialpartner respektieren“, führte Kaiser aus. Er rechnete vor, dass dies für rund 25 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Europa einen Lohnanstieg bedeuten würde. Die Mindestlöhne würden von 312 Euro monatlich in Bulgarien bis zu 2.142 Euro in Luxemburg reichen. Bezogen auf die Arbeitsstunden seien die Unterschiede mit 1,87 Euro in Bulgarien und 12,38 Euro in Luxemburg sogar noch größer. „Selbst, wenn man das unterschiedliche Preisniveau und die Kaufkraft berücksichtigt, bleiben eklatante Unterschiede, die Armut und Abwanderungstendenzen verstärken“, so Kaiser.

Der Landeshauptmann hebt aber auch hervor, dass der Richtlinienentwurf keine soziale Mindestharmonisierung sei, sondern ein Verschlechterungsverbot für höhere Schutzniveaus vorsehe. Länder wie Österreich, welche ein hervorragendes Kollektivvertragssystem haben, sollen dieses natürlich auch weiterhin so fortführen können. Mit der Richtlinie solle zudem ein Prozess eingeleitet werden, der sowohl die nationalen und manchmal regionalen Besonderheiten und die Autonomie der Sozialpartner respektiere und die Sozialpartnerschaft insgesamt stärke.


Quelle: Land Kärnten

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