Vorarlberg: Jetzt auch rechtlich verbindlich: 16 „neue“ Europaschutzgebiete in Vorarlberg beschlossen

vonRedaktion Salzburg
MAI 18, 2022

Vorarlberg

LR Zadra: Verantwortung schon seit Jahren gemeinsam gelebt

Bregenz (VLK) – Vorarlberg verfügt jetzt offiziell über 16 weitere Europaschutzgebiete: Die Landesregierung hat die Naturschutzverordnung entsprechend geändert, teilt Landesrat Daniel Zadra mit: „Vorarlberg hat damit insgesamt 39 Europaschutzgebiete“. Die Nachnominierung erfolgte entsprechend der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie). Die „faktische“ Unterschutzstellung dieser Gebiete und die sich daran knüpfenden Maßnahmen sind – nicht zuletzt dank der Unterstützung der Standortgemeinden – bereits seit längerer Zeit gelebte Praxis.

Vorarlbergs Europaschutzgebiete, auch Natura 2000-Gebiete genannt, sind Teil eines EU-weiten Schutzgebietsnetzwerkes mit dem Ziel, die Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten sowie Lebensräumen zu erhalten. „Wir tragen eine besondere Verantwortung für den Erhalt dieser Naturjuwele“, betont der Landesrat: „Es liegt an uns allen, dass sie auch noch für zukünftige Generationen erhalten bleiben.“

In Umsetzung der Vorgaben der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie hatte das Land Vorarlberg bereits 23 Europaschutzgebiete. Im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens wurde Österreich im Jahr 2013 dazu verpflichtet, zum Schutz bestimmter in der FFH-Richtlinie gelisteter Schutzgüter weitere Gebiete nachzunominieren und in weiterer Folge rechtlich verbindlich unter Schutz zu stellen. Auch das Land Vorarlberg war davon betroffen.

16 Europaschutzgebiete nachnominiert, eines erweitert

Nach einem mehrere Jahre dauernden Prozess, der insbesondere die Schaffung der fachlichen Grundlagen sowie einen Dialog mit der Europäischen Kommission beinhaltete, wurde die Nachnominierung nachstehender zusätzlicher Gebiete festgelegt: Davenna, Üble Schlucht, Frastanzer Ried, Gortniel, Ifen, Rifa, Roßbündta, Schöneberg, Spona, Torfriedbach, Unteragenstein, Unter der Winterstaude, Unter Stellerhöhe, Übersaxen-Satteins, Walsbächle, Widdersteinmähder sowie die Erweiterung des Europaschutzgebietes „Leiblach“ um die „Schmelzwiese“. In diesen Nachnominierungsprozess wurden aber auch die betroffenen Standortgemeinden eng eingebunden und ein breiter Dialog mit betroffenen GrundeigentümerInnen und NutzerInnen geführt. „Passend zum 30-jährigen Jubiläumsjahr von Natura 2000 bestätigt sich, dass der Vorarlberger Weg einer offenen und kooperativen Nominierung richtig war. Dies garantiert partnerschaftlichen Naturschutz mit Handschlagsqualität an der Basis“ bedankt sich Landesrat Zadra. Mit dem nunmehrigen Beschluss der Landesregierung erfolgte der abschließende formale Schritt: die rechtliche verbindliche Ausweisung der genannten Gebiete durch Verordnung.

Quelle: Land Vorarlberg

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