Wien: Jahreswechsel im Gemeindebau - Verzicht auf Silvesterkracher ist das Gebot der Stunde!

vonRedaktion Salzburg
DEZEMBER 31, 2022

Wien

„Ein Feuerwerkskörper hat einen Balkonbrand ausgelöst, der Balkon ist teilweise komplett abgebrannt – die Wohnung aufgrund der Verrußungen derzeit unbewohnbar.“ So lautete eine von vielen Schadensmeldungen nach Silvester im vergangenen Jahr.

Gerade zum Jahreswechsel erreichen das Mobile Einsatzteam von Wiener Wohnen zahlreiche Notrufe wegen Wohnungsbränden, ausgelöst durch Knallkörper oder illegale Böller. In den letzten drei Jahren wurde speziell zu Neujahr das Mobile Einsatzteam alleine zu 28 Einsätzen gerufen, bei denen es im Gemeindebau durch das Hantieren mit pyrotechnischen Gegenständen zu Wohnungsbränden gekommen ist.

„Die Pummerin und der Donauwalzer - das gehört genauso zu Silvester in Wien, wie die stillen Vorsätze für das neue Jahr. Die einzigartige Lebensqualität in Wien zeichnet sich durch den sozialen Zusammenhalt und das respektvolle Miteinander aus. Respektieren bedeutet auch gegenüber unseren Mitmenschen Rücksicht zu nehmen. Gerade Kleinkinder und Haustiere sind durch den Gebrauch von Knallkörpern oftmals verängstigt. Lassen sie uns das neue Jahr gemeinsam positiv begrüßen - mit Zuversicht, im Sinne einer guten Nachbarschaft und ohne Feuerwerkskörper!“, betont Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál.

Leider kommt es durch das Betätigen von Feuerwerkskörpern – auch aufgrund von Fehlfunktionen der Produkte – zu schweren Verletzungen. Meist sind Gesicht und Hände davon betroffen, Narben und der Verlust von Fingern bleiben für den Rest des Lebens ein böses Andenken. Oft stimmt auch die Chemie nicht: speziell in Billigstimporten aus dem Ausland finden sich häufiger chemische Stoffe, die gesundheitsschädigend sind. „Im Sinne der allgemeinen Sicherheit appellieren wir an alle Pyrotechnik-Fans: Bitte verzichtet auf Silvesterkracher! Es ist kein Spaß, wenn Mensch, Tier und Umwelt leiden oder sogar gefährdet werden“, so Robert Zwettler, Leiter des Mobilen Einsatzteams von Wiener Wohnen.

Abgefeuerte Raketen und Feuerwerkskörper können teuer zu stehen kommen

Wiener Wohnen erinnert daran, dass das Abfeuern von Raketen und Feuerwerkskörpern ab der Kategorie F2 in der Wohnhausanlage verboten ist. Der Strafrahmen beträgt bis zu 3.600 Euro oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Wochen. Einschlägige Wahrnehmungen über das missbräuchliche Hantieren mit Feuerwerkskörpern müssen zur Anzeige gebracht werden. Im Falle eines unleidlichen Verhaltens oder einer strafbaren Handlung gegenüber anderen Bewohner*innen kann dies bis zum Verlust der Wohnung führen.

Hausordnung ernst nehmen!

Um Ausnahmesituationen vorzubeugen, gibt es Empfehlungen: „Die Hausordnung ernst nehmen, keine Gegenstände im Stiegenhaus stehen lassen und besonders achtsam bei offenem Feuer wie brennenden Kerzen oder Öllampen etc. sein“, empfiehlt der Teamleiter.

Quelle: Stadt Wien

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