vonRedaktion Salzburg
OKTOBER 09, 2025
Cybercrime - Symbolbild
© TheDigitalArtist, pixabay.com
Am 12.09.2025 kontaktierte eine bislang unbekannte Täterschaft eine 36-jährige Österreicherin über eine Internetplattform und gab sich für einen bargeldlosen Zahlungsdienst aus. Die unbekannte Täterschaft manipulierte die Geschädigte durch vortäuschen falscher Tatsachen derart, sodass diese bargeldlose Gutscheinkarten kaufte, die Codes der Gutscheine übermittelte sie folglich der unbekannten Täterschaft.
Durch den Vorgang entstand der 36-Jährigen ein finanzieller Schaden in der Höhe eines niederen vierstelligen Eurobetrages.
Quelle: LPD Tirol