Innsbruck: Innsbruck wählt im April

vonRedaktion International
FEBRUAR 25, 2024

Foto: Stadt Innsbruck

Von Wahlberechtigten über Wahllokale bis zu Wahlvorschlägen

Am Sonntag, 14. April 2024, wird in Innsbruck ein neuer Gemeinderat gewählt. Zudem findet die Wahl des neuen Bürgermeisters bzw. der neuen Bürgermeisterin statt. Die allfällige Stichwahl um das höchste Amt in der Landeshauptstadt ist am Sonntag, 28. April 2024. Die Wahlzeiten wurden mit 7.30 bis 16.00 Uhr festgelegt. Für die Abwicklung der Wahlen in Innsbruck ist das Amt Allgemeine Bezirks- und Gemeindeverwaltung zuständig.

Wo kann gewählt werden?

Gewählt wird in insgesamt 153 Wahlsprengeln, die in 43 Wahllokalen untergebracht sind. Wo sich diese genau befinden, kann unter www.innsbruck.gv.at/wahllokale eingesehen werden. Eine Information in Leichter Sprache ist unter https://ls.innsbruck.gv.at/buerger/wahlen/barrierefreie-wahllokale zu finden.

Bis auf zwei Wahllokale sind in der Landeshauptstadt sämtliche barrierefrei erreichbar. „Eine wesentliche Verbesserung im Vergleich zur Gemeinderatswahl 2018, bei der noch acht Wahllokale nicht barrierefrei waren,“ erläutert MMag. Astrid Hofer, Amtsleiterin des Amtes für Allgemeine Bezirks- und Gemeindeverwaltung, und weiter: „Einzig bei den in der Mittelschule Pembaurstraße (Pembaurstraße 18) bzw. Mittelschule Gabelsbergerstraße (Gabelsbergerstraße 1) untergebrachten Wahllokale, in denen sich insgesamt sieben Wahlsprengel befinden, ist nur ein Wahlsprengel in der Turnhalle barrierefrei erreichbar. Menschen mit Einschränkungen, die in einem der dort untergebrachten, nicht barrierefrei erreichbaren Wahlsprengel wählen müssen, wird empfohlen, eine Wahlkarte zu beantragen.“

Ab 18. März 2024 erhalten alle Wahlberechtigten einen persönlich an sie adressierten Informationsfolder. Hier ist neben den allgemeinen Informationen zur Wahl auch eine Anforderungskarte zur Bestellung einer Wahlkarte enthalten.

Wer tritt zur Wahl an?

Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahl und die Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin können bis Freitag, 15. März 2024, eingebracht werden. Am Mittwoch, 27. März, entscheidet die Hauptwahlbehörde über die Zulässigkeit und Reihung der Listen. KR

Alle Informationen zum Thema Wahlen finden sich laufend aktualisiert auch online unter www.innsbruck.gv.at/wahlen

Quelle: Stadt Innsbruck

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