vonRedaktion Salzburg
NOVEMBER 08, 2026
Foto: Land Salzburg/Neumayr/Hölzl
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Landesfischertag in St. Veit im Pongau / Fischsterben nahm durch Trockenheit zu / Gesetzesnovelle bringt weniger Bürokratie
(LK) Die Auswirkungen der Trockenheit in den vergangenen Monaten war auch beim Landesfischertag am Samstag in St. Veit im Pongau ein großes Thema. Nach wie vor sehr niedrige Wasserstände in Flüssen und Bächen gefährden vor allem heimische Fischarten, die in deutlich größerer Anzahl gestorben sind als in den vergangenen Jahren. Eine Novelle des Fischereigesetzes soll hingegen weniger Bürokratie und mehr Praxisnähe bringen.
Das Salzburger Fischereigesetz bekommt ein umfassendes Update. Mit der geplanten Novelle sollen in der Praxis aufgetretene Vollzugsprobleme gelöst und Verwaltungsabläufe vereinfacht werden. Im Mittelpunkt stehen neue Maßnahmengebiete, digitale Fischerkarten, raschere Hilfe bei gefährdeten Fischbeständen sowie klare Regeln für Bewirtschafter, Pächter und Fischereischutzorgane.
Svazek: „Schaffen nötigen Handlungsspielraum.“
Landeshauptfrau-Stellvertreterin Marlene Svazek betont anlässlich des Landesfischertages: „Entbürokratisierung ist dann sinnvoll, wenn aus vorhandener Expertise raschere Entscheidungen zum Wohle des Gewässerschutzes und seiner Lebewesen entstehen. Der Landesfischereiverband kennt die Gewässer in unserem Land wie keine andere Institution und bekommt künftig auch den nötigen Handlungsspielraum, um gezielt auf Herausforderungen reagieren zu können. So soll aus Fachwissen eine tatsächliche Erleichterung in der Praxis entstehen“, so Landeshauptfrau-Stellvertreterin Marlene Svazek.
Maßnahmengebiete bringen weniger Bürokratie
Kernstück der Novelle ist die Einführung von Maßnahmengebieten. Künftig kann der Landesfischereiverband für einzelne Gewässerabschnitte, Teilbereiche oder ganze Fischwässer gezielte Maßnahmen festlegen. Innerhalb eines klar definierten rechtlichen Rahmens können damit etwa Schon- und Fangzeiten oder bestimmte Fangvorschriften angepasst werden. Das erleichtert rasches Handeln, beispielsweise bei Fischkrankheiten, notwendigen Abfischungen oder wissenschaftlichen Untersuchungen der Fischbestände. Die Landesregierung wird vor Erlassung informiert und kann einschreiten.
Langmaier: „Dramatische Situation.“
Durch die anhaltende Hitze und Trockenheit war der vergangene Sommer für die Fischbestände in den heimischen Gewässern dramatisch. „Viele Bäche und Flüsse sind im ganzen Land trockengefallen. Vom Fischsterben betroffen waren alle Altersklassen und Arten. Die Situation ist nach wie vor prekär, da ausgiebige Niederschläge immer noch ausgeblieben sind“, so Landesfischermeister Gerhard Langmaier, der die Erleichterungen in der Gesetzesnovelle ausdrücklich begrüßt.
Notabfischungen werden erleichtert
Eine besonders praxisrelevante Neuerung im Gesetz betrifft Notabfischungen. Mussten diese bisher bereits einen Tag vorher gemeldet werden, kann die Meldung künftig auch am Tag der Abfischung erfolgen, je nach Situation sogar nach ihrer Durchführung. Gerade bei plötzlicher Trockenheit oder anderen akuten Gefährdungen von Fischbeständen kann notwendige Hilfe flexibler erfolgen. Das bringt insbesondere für Fischzuchten und Bewirtschafter eine spürbare Erleichterung.
Klare Schonbestimmungen für heimische Wassertiere
Auch beim Schutz der Wassertiere schafft die Novelle eindeutige Regeln. Geschonte Wassertiere dürfen nicht entnommen werden und sind bei versehentlichem Fang sofort und schonend zurückzusetzen. Für geschonte und untermaßige, also zu kleine Tiere, werden zudem Transport, Handel, Verkauf, Verwertung und die Verwendung als Köder ausdrücklich untersagt.
Digitale Fischerkarte
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Digitalisierung. Fischerkarten können künftig neben der bisherigen physischen Form auch digital ausgestellt und beim Fischen elektronisch vorgewiesen werden. Gleiches gilt für die Bestätigung über die Einzahlung der Fischereiumlage. Auch das Fischereibuch kann der Landesfischereiverband künftig ganz oder teilweise digital führen. Zudem werden virtuelle Sitzungen und bestimmte Beschlüsse im elektronischen Umlaufweg ermöglicht.
Mehr Rechtssicherheit für Pächter, Bewirtschafter und Schutzorgane
Klarere Vorgaben wird es auch bei der Bewirtschaftung von Fischwässern geben. Wer ein solches nicht selbst ordnungsgemäß bewirtschaften kann oder will, muss künftig innerhalb von vier Wochen ab Eintritt der Erforderlichkeit einen geeigneten Bewirtschafter bestellen und dessen Bestellung dem Landesfischereiverband melden. Pachtvertrag und Bewirtschafterbestellung werden stärker voneinander getrennt, damit Probleme bei einer Bestellung nicht das gesamte Pachtverhältnis blockieren. Bei Fischereischutzorganen werden die bestehenden Befugnisse zum Betreten fremder Grundstücke für die Ausübung ihrer Tätigkeit genauer beschrieben.
Novelle soll 2027 in Kraft treten
Nach Abschluss der Begutachtung und Beschlussfassung im Salzburger Landtag sollen die novellierten Bestimmungen des Fischereigesetzes mit 1. Jänner 2027 in Kraft treten.
Quelle: Land Salzburg