Wien: Fixkostenzuschuss auch für KMUs mit öffentlicher Beteiligung dringend nötig

vonRedaktion Salzburg
OKTOBER 09, 2020

Geld - Symbolbild
© Bru-nO, pixabay.com

VÖWG, Städtebund, Gemeindebund kritisieren, dass kommunale Unternehmen von Corona-Unterstützungen ausgenommen sind

Städte und Gemeinden leisten gemeinsam mit den öffentlichen Unternehmen einen enormen Beitrag bei der Bewältigung der momentanen Krise.

Schon in krisenlosen Zeiten sind die kommunalen Leistungen essentiell für die Versorgung und Aufrechterhaltung des Lebensstandards der BürgerInnen. Dazu gehören zum Beispiel der Betrieb der öffentlichen Verkehrsmittel, Wasserver- und Entsorgung, die Müllabfuhr sowie auch die Energieversorgung und das Gesundheitswesen. Zusätzlich zur kritischen Infrastruktur werden auch zahlreicher weitere Dienste des täglichen Bedarfs wie zum Beispiel Kindergärten, Nachmittagsbetreuungen oder Kultureinrichtungen und Tourismusbüros von den Städten und Gemeinden für ihre BürgerInnen zur Verfügung gestellt.

Die Corona-Krise hat gezeigt, dass für eine zuverlässige Versorgung der BürgerInnen insbesondere die kommunalen (öffentlichen) Unternehmen unerlässlich sind.

Oft werden diese so wichtigen Leistungen nicht von Städten und Gemeinden selbst erbracht, sondern von kommunalen (öffentlichen) Unternehmen im Eigentum dieser Städte und Gemeinden. Trotz ihres wesentlichen Beitrags zur Bewältigung der Krise sind diese Unternehmen jedoch, im Unterschied zu privaten Unternehmen, von zahlreichen Corona-Hilfsmaßnahmen, wie zum Beispiel dem Fixkostenzuschuss, ausgeschlossen.

Begründet wird das durch die Fixkostenzuschuss-Richtlinie der Europäischen Union: demnach haben Unternehmen, die mittelbar oder unmittelbar im alleinigen oder mehrheitlichen Eigentum von Gebietskörperschaften und sonstigen Einrichtungen des öffentlichen Rechts stehen, keinen Anspruch auf Corona Förderungen. Die Konsequenz ist fatal: Denn dadurch sind tausende Arbeitsplätze und damit die regionale wirtschaftliche Entwicklung gefährdet. Im Sinne der Fairness und im Interesse der Gesellschaft wäre es daher essentiell, dass auch diese so wichtigen kommunalen Unternehmen Anspruch auf Unterstützung bekommen.

Der Verband öffentlicher Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs (VÖWG), der Österreichische Städtebund und der Österreichische Gemeindebund sind der Auffassung, dass es keinen Unterschied machen sollte, ob eine staatliche Behörde oder eine private Person Eigentümer eines Unternehmens ist. Die Regelungen sollten ohne Ausnahmen in beiden Fällen angewendet werden. Dies ist als Sofortmaßnahme bei bestehender Gesetzeslage kurzfristig umsetzbar. Weiters sollte auch über eine langfristige Anpassung der KMU-Definition auf österreichischer Ebene nachgedacht werden, um auch öffentliche Unternehmen im Förderwesen zu berücksichtigen.

VÖWG, Städtebund und Gemeindebund fordern daher von der Europäischen Union konkret eine Streichung des Passus 3.2.2/3.2.3, der sogenannten Fixkostenzuschuss-Richtlinie, welcher Fixkostenzuschüsse aus dem Corona-Hilfspaket der Österreichischen Bundesregierung für Einrichtungen im mehrheitlichen Eigentum von Gebietskörperschaften und sonstigen Einrichtungen öffentlichen Rechts ausnimmt.

Hierzu wird der Bundesminister für Finanzen aufgefordert, ehestmöglich wieder in Verhandlungen mit der EU-Kommission zu treten und eine Gleichstellung für die öffentlichen Unternehmen einvernehmlich herzustellen.

Quelle: Stadt Wien

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