Innsbruck: Erlassung der Schutzzone "Mentlgasse u.a." - Kundmachung

vonRedaktion Salzburg
DEZEMBER 19, 2023

Foto: LPD Tirol

Die Landespolizeidirektion Tirol gibt bekannt, dass in Innsbruck, im Bereich der Mentlgasse und Umgebung die Schutzzone verlängert wurde.
Die Schutzzone tritt mit 20.12.2023 in Kraft und gilt zu den in der Verordnung angeführten jeweiligen Tageszeiten bis zum Ablauf des 19.06.2024.
Eine Erlassung der Schutzzone war zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Schutzzonenbereich notwendig.
Die Missachtung des Betretungsverbots wird gem. § 84 Abs. 1 Z 4 SPG mit einer Geldstrafe bis zu € 1000,--, im Wiederholungsfall mit Geldstrafe bis zu € 4600,-- und im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Freiheitsstrafe bis zu 4 Wochen bestraft.
Aus sicherheitspolizeilicher Sicht stellt diese Schutzzone im oa. Bereich die am wenigsten in die Rechte der Menschen eingreifende Maßnahme dar, die noch geeignet ist Kinder und Jugendliche vor strafbaren Handlungen zu schützen. Sie trägt damit wesentlich zur Hebung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bevölkerung im Schutzzonenbereich bei.


Quelle: LPD Tirol

Mehr Nachrichten aus

Innsbruck