Innsbruck: Covid-Infos im Februar - Omikron-Welle am Höhepunkt

vonRedaktion Salzburg
FEBRUAR 01, 2022

Foto: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Die Omikron- ist nach der Delta-Variante bereits vorherrschend. Die aktuellen Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Der neueste Virenstamm ist um einiges ansteckender, führt aber nicht zur Überlastung der Intensivbetten in den Krankenhäusern. Abstand halten, FFP2-Maske im Innenraum und dort, wo der Sicherheitsabstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann, Händehygiene und regelmäßiges Lüften tragen dazu bei, dem Virus keine Chance zu geben.

Impfpflicht ab Februar

Um die Corona-Pandemie weiterhin zu bekämpfen und das österreichische Gesundheitssystem zu schützen, ist eine hohe Durchimpfungsrate nötig. Daher wurde im österreichischen Parlament am 20. Jänner 2022 die Einführung einer allgemeine Covid-19-Impfpflicht ab Anfang Februar 2022 beschlossen. In Phase 1 von Anfang Februar bis 15. März haben alle Personen, bei denen noch eine Corona-Schutzimpfung ausständig ist, Zeit, sich impfen zu lassen. In diesem Zeitraum erhält jeder Haushalt zudem eine Postwurfsendung, in der über die Covid-19-Impfpflicht aufgeklärt und über das kostenlose Impfangebot in Österreich informiert wird. Ab 15. März ist ein aufrechter Impfstatus erforderlich. Dieser wird in Phase 2 kontrolliert. Eine Nichteinhaltung wird dann angezeigt.

Testangebot

Neben den herkömmlichen Antigentests und PCR-Testangeboten stehen auch PCR-Gurgeltests zur Verfügung. Testkits für letztere können tirolweit bei mehr als 350 Partnern (Filialen von Baguette und miniM der Firma MPreis sowie Filialen der Firma SPAR) abgeholt werden. Für diese kann man sich über www.tiroltestet.at anmelden, auch Infos zum Ablauf stehend dort zur Verfügung. Darüber hinaus können Personen mit österreichischer Sozialversicherung bei rund 1.000 niedergelassenen ÄrztInnen sowie zahlreichen Apotheken einen Test durchführen lassen. Die Anmeldung erfolgt dann direkt über die jeweilige Ordination bzw. unter apotheken.oesterreich@testet.at und in der jeweiligen Apotheke.

Genesungszertifikate

Gerade wenn es um das Genesungszertifikat geht, das über www.gesundheit.gv.at erhältlich ist, ist die Handy-Signatur ein wichtiges Hilfsmittel, BürgerInnen, die noch über keine digitale Bürgerkarte verfügen, wickeln dies am einfachsten über FinanzOnline oder www.handy-signatur.at ab. Die Aktivierung der Handy-Signatur ist auch im Bürgerservice in den RathausGalerien, Maria-Theresien-Straße 18 (Erdgeschoß), möglich.

Beratung

Für Schwangere und stillende Mütter werden seit 20 Jänner 2022 immer donnerstags von 16.00 bis 18.00 Uhr eigene Impf- und Beratungstermine von FachärztInnen für Gynäkologie und Geburtshilfe im Impfzentrum Innsbruck angeboten. Dieser Service richtet sich auch an Frauen mit Kinderwunsch, die vor der Impfung noch eine vertiefende Fachberatung wünschen. Der Österreichische Integrationsfonds (Lieberstraße 3) bietet an einzelnen Tagen ein Impf- und Beratungsangebot in arabischer, russischer und türkischer Sprache an. Die jeweiligen Termine finden sich unter www.tirol.gv.at/tirolimpft-standorte.

Faktencheck und Aufklärung

Das Land Tirol hat in Zusammenarbeit mit ExpertInnen der Klinik Innsbruck und Medizinischen Universität Innsbruck eine Aufklärungsinitiative rund um die Covid-Impfung gestartet. ExpertInnen stehen dabei Frage und Antwort. Alle Infos und Video-Interviews dazu sind unter www.tirol.gv.at/coronafakten online verfügbar. Weiters findet man auch unter www.ibkinfo.at/aufklaerung-corona-impfung FAQs mit Antworten auf die gängigsten Fragen zur Impfung.

Fragen und Informationen

Für Fragen und Informationen zu den Impf-Zertifikaten, dem Grünen Pass bis hin zur Sicherheit von Impfstoffen steht die Hotline der AGES unter 0800 555 621 kostenlos zur Verfügung. Für Informationen zu den aktuell gültigen Sicherheitsmaßnahmen bietet sich ein Blick auf die Website des Sozialministeriums unter www.sozialministerium.at an. Bei weiteren Fragen – beispielsweise zur Impfung in Tirol – kann man sich an die Landeshotline unter 0800 80 80 30 wenden (täglich von 8.00 bis 22.00 Uhr). Wurde ein fehlerhaftes Zertifikat ausgestellt, kann über das Service-Formular der AGES (www.ages.at/service/service-gruenerpass) die Berichtigung und Neuausstellung des Zertifikates beantragt werden.

Impfungen weiter verfügbar

In Innsbruck stehen mehrere Impfstationen des Landes Tirol zur Verfügung. Die leistungsstärkste Möglichkeit befindet sich in der Messe Innsbruck. Diese ist Montag, Mittwoch, Freitag und Sonntag von 9.00 bis 18.00 Uhr sowie Dienstag, Donnerstag und Samstag von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Zudem stehen im Kaufhaus Tyrol (Montag bis Samstag, 9.00 bis 14.00 Uhr und 14.30 bis 18.00 Uhr) und im Sillpark (Montag, Dienstag, Mittwoch, 9.00 bis 14.00 Uhr und 14.30 bis 18.00 Uhr) Impfstellen zur Verfügung. Auch niedergelassene ÄrztInnen bieten weiterhin Covid-Impfungen an. Aufgrund des laufend angepassten Angebotes ist es sinnvoll, sich tagesaktuell auf www.tirol.gv.at/tirolimpft-standorte zu informieren. Erst-, Zweit- bzw. Drittimpfungen sind an allen Impfstationen möglich. Kinder unter zwölf Jahren werden in Innsbruck im Impfzentrum Messe immunisiert (Anmeldung erforderlich). Das Nationale Impfgremium (NIG) empfiehlt sechs Monate nach der zweiten Impfung auch für Kinder von zwölf bis 17 Jahren eine dritte Immunisierung mit BioNTech/Pfizer. Aufgrund der raschen Ausbreitung der Omikron-Variante kann die Impfung nach Rücksprache mit den ÄrztInnen des Vertrauens auch bereits vier Monate nach der Zweitimpfung erfolgen. Kinder unter 14 Jahren benötigen bei einer Impfung das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten und müssen von diesem oder einer volljährigen Person aus dem gemeinsamen Haushalt zum Impftermin begleitet werden. Grundsätzlich ist bei zweifacher Impfung mit BioNTech/Pfizer oder Moderna die dritte Impfung nach vier Monaten möglich. Flexible Terminbuchungen können weiterhin unter www.tirolimpft.at vorgenommen werden (selbstständige Auswahl von Impftag, -zeit und -stoff). Termine bei niedergelassenen ÄrztInnen sind ebenfalls über www.tirolimpft.at möglich, dort wird man zum Anmeldeportal der Ärztekammer weitergeleitet.

Zu jeder Impfung mitzubringen sind:

• ein Ausweis
• die E-Card (bzw. österreichische Sozialversicherungsnummer)
• der gelbe Impfpass (falls vorhanden)
• ausgefüllter Aufklärungs- und Dokumentationsbogen (Formular liegt vor Ort auf bzw. ist unter www.sozialministerium.at/Corona-Schutzimpfung online verfügbar)

Quelle: Stadt Innsbruck

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