Vorarlberg: Bregenzerachschlucht - Das Europaschutzgebiet und die Radwegdiskussion

vonRedaktion International
JÄNNER 15, 2022

Vorarlberg

LR Rauch: Klassischer Interessenskonflikt, der nur bedingt auflösbar ist

Bregenz (VLK) – Die Bregenzerachschlucht ist einer der letzten verbliebenen „grünen Korridore“ und Heimat vieler Tier- und Pflanzenarten. „Der Wildnischarakter der Bregenzerachschlucht hat Seltenheitswert für Vorarlberg“, führt Landesrat Johannes Rauch aus. Die Diskussion um einen Radweg in diesem Natura-2000-Schutzgebiet zwischen Kennelbach und Doren wird schon seit mehr als drei Jahrzehnten geführt, seine Umsetzung ist aber aus vielerlei Gründen schwierig. Die Geschichte der Diskussion um den Radweg sowie des Europaschutzgebietes ist im beiliegenden Informationsblatt aufgezeichnet.

Ein Radwegeprojekt durch die Achschlucht stünde nicht nur vor großen technischen und finanziellen Herausforderungen, sondern sähe sich auch mit einem schwierigen Verwaltungsverfahren konfrontiert. Jedenfalls bestünde die Verpflichtung zur Durchführung einer Naturverträglichkeitsprüfung, die auch die Prüfung von Varianten beinhalten müsste, die weniger starke Eingriffe in das Natura-2000-Gebiet bedeuten.

„Aus naturschutzfachlicher Sicht ist die Umsetzung eines Radweges im Bregenzerachtal zwischen Doren und Kennelbach abzulehnen. Aus Sicht des Radverkehrs wäre es eine attraktive Verbindung, welche allerdings vorrangig Freizeit- und Tourismuszwecken dienen würde“, so Landesrat Rauch und führt weiter aus, dass hier ein klassischer Interessenkonflikt zwischen Natur- und Umweltschutz auf der einen sowie Radverkehr und Freizeitnutzung auf der anderen Seite vorliege, der nur bedingt auflösbar ist. Das Land kümmert sich aufgrund seiner Radverkehrsstrategie vorrangig um den Ausbau und Erhalt von Radwegen für den Alltagsverkehr. Die Erhaltung der Begehbarkeit des Trampelpfades liegt nicht im Kompetenzbereich des Umwelt- und Radverkehrslandesrates.

Derzeit werden alternative Radverkehrsverbindungen zwischen Bregenzerwald und Rheintal geprüft. Über die weitere Vorgehensweise wird nach Vorliegen der Ergebnisse im Laufe des Jahres 2022 entschieden.

Quelle: Land Vorarlberg

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