vonRedaktion International
APRIL 15, 2025
Graz
Einbahndrehung in der Schönaugasse
Im Zuge des Projekts „Straßenbahn Innenstadtentlastung-Neutorlinie" wird die Einbahnregelung in der Schönaugasse (zwischen Jakominiplatz und Grazbachgasse) geändert. Der Kfz-Verkehr wird künftig in die entgegengesetzte Richtung geführt.
Zeitplan Die Umstellung der Einbahn erfolgt voraussichtlich in der ersten Septemberwoche 2025 (KW 36) - rechtzeitig vor Beginn des Probebetriebs für die neuen Straßenbahnstrecke.
Die Bauarbeiten im Ausfahrtsbereich zur Grazbachgasse werden diese Woche (also noch vor Ostern) abgeschlossen. Im südlichen Bereich der Grazbachgasse erfolgt noch ein Tausch des Ampelmasten, voraussichtlich im Mai bzw. Juni 2025.
Warum ist die Einbahndrehung notwendig?
Die Drehung der Einbahn ist für den (Straßenbahn-)Betrieb unumgänglich. Sie wurde bereits im einstimmigen Baubeschluss des Gemeinderats vom 28. April 2022 sowie in der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung festgelegt. Das Drehen der Einbahn und die damit eingehende Reduktion der Kfz-Verkehrs an der Kreuzung Schönaugasse - Radetzkystraße waren Voraussetzung für die eisenbahnrechtliche Bewilligung im Jahr 2021 –und damit auch dafür, dass die Straßenbahn in Betrieb gehen kann. Das ist vergleichbar mit einer Baubewilligung für ein Haus: Nur, wenn das Haus so wie bewilligt gebaut wird, darf es am Ende auch genutzt werden. Das Drehen der Einbahn ist daher eine Voraussetzung dafür, dass die Straßenbahn künftig durch die Radetzkystraße fahren darf.
Welche Vorteile bringt die neue Verkehrsführung?
Was ändert sich - was bleibt erhalten?
Kontakt während der Bauarbeiten Für unmittelbare Anliegen auf der Baustelle steht Ihnen der Ombudsmann montags bis donnerstags in der Zeit von 8 bis 15 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr unter+43 676 89 78 22 32 zur Verfügung.
Baustellen-Sprechstunde: Albrechtgasse 3 / 2. Stock (barrierefrei) Mittwochs von 16 bis 18 Uhr
Quelle: Stadt Graz