Steyr: Aufhebung Platzverbot

vonRedaktion Salzburg
FEBRUAR 10, 2023

Polizeiauto - Symbolbild
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Das behördliche Platzverbot für den Gefahrenbereich in 4400 Steyr, Roseneggerstraße 5/2, 4 und 7, der darüber liegende Hangbereich zum Christkindlweg und oberhalb des Hanges der Bereich Christkindlweg 100 m rechts und links der Abbruchstelle, wurde mit Wirkung 9. Februar 2023, 13:30 Uhr aufgehoben.


Meldung vom 8. Februar 2023:

Bei Grabungsarbeiten in Steyr in der Roseneggerstraße kam es am 8. Februar 2023 gegen 10:20 Uhr zu einem massiven Fels- und Hangrutsch. Auf einer Länge von circa 50 Metern wurde dadurch die betroffene Straße samt Böschung durch riesige Felsbrocken verlegt. Laut Angaben eines Arbeiters der durchführenden Firma wurden zwei Bagger samt den zwei Baggerfahrern verschüttet. Für die beiden Baggerführer, 31 und 64 Jahre alt, kam tragischerweise jede Hilfe zu spät. Ob sich noch weitere Personen unter den Felsbrocken befinden, konnte noch nicht eruiert werden. Anrainer wurden aus den angrenzenden Häusern evakuiert und blieben glücklicherweise unverletzt.

Ein Landesgeologe wurde mit dem Polizeihubschrauber über das Unglücksgebiet geflogen. Eine genauere Überprüfung der Lage muss noch durchgeführt werden.

Bis zur finalen Begutachtung der dortigen Lage bleibt die Straße weiterhin gesperrt und ein Platzverbot wurde behördlich verhängt. Dieses tritt am 8. Februar 2023 um 16:30 Uhr in Kraft und gilt im Bereich der Häuser Roseneggerstraße 5/2, 4 und 7, der darüber liegende Hangbereich zum Christkindlweg und oberhalb des Hanges der Bereich Christkindlweg 100 m rechts und links der Abbruchstelle. Ein Betreten ohne ausdrückliche Erlaubnis ist verboten und wird verwaltungsrechtlich zur Anzeige gebracht.


Quelle: LPD Oberösterreich

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