Gänserndorf: Auffindung eines Leichnams – Hinweise erbeten - Ergänzung

vonRedaktion Salzburg
FEBRUAR 27, 2024

Foto: © LPD NÖ

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In Ergänzung zur beigeschlossenen Presseaussendung vom 21. Dezember 2023 wird berichtet, dass bei den weiterführenden Ermittlungen festgestellt wurde, dass eine Zeugin am 24. Februar 2023, gegen 17.00 Uhr, im sogenannten „Fuchsenwald“, nächst dem Erlebnispark Gänserndorf, am Ortsende von Gänserndorf Süd in Richtung Obersiebenbrunn, eine verdächtige Wahrnehmung gemacht hat.

Die Zeugin nahm im angeführten Bereich (Waldgebiet, ca. 20 Meter neben dem vorbeiführenden Feldweg) eine männliche Person bei Grabungsarbeiten mit einer Schaufel wahr. Laut Zeugenaussage dürfte sich auch eine zweite männliche Person in diesem Bereich aufgehalten haben. Die beiden Männer sollen sich in einer osteuropäischen Sprache unterhalten haben.

Die Zeugin verließ aus Angst die Örtlichkeit und meldete die verdächtige Wahrnehmung erst später. Die intervenierenden Polizistinnen und Polizisten stellten an der genannten Örtlichkeit eine ausgehobene Grube im Ausmaß von ca. 2,5 x 1 Meter mit einer Tiefe von bis zu 1 Meter fest. In dieser Grube befanden sich eine Schaufel und ein Spaten. An einer zweiten Stelle wurde offensichtlich ebenfalls versucht, eine Grube auszuheben. Dies dürfte aber aufgrund der Bodenbeschaffenheit nicht möglich gewesen sein.

Personsbeschreibung:

  1. Person: männlich, ca. 30–35 Jahre alt, blonde Haare, dunkel gekleidet, normale Statur, osteuropäische Sprache;
  2. Person: männlich, osteuropäische Sprache, keine weitere Beschreibung vorhanden;

Ein Zusammenhang mit der Leichenauffindung am 30. März 2023 ist aufgrund des örtlichen Nahebezugs nicht auszuschließen. Die Entfernung zwischen dem Auffindungsort des Leichnams des Radek B. und der Grabungsstelle beträgt ca. 10 Minuten Fahrzeit. Möglicherweise versuchten der bislang unbekannte Täter/die bislang unbekannten Täter die Leiche des Radek B. vorerst in diesem Waldgebiet zu vergraben.

Wer kann Angaben zur verdächtigen Wahrnehmung im Zusammenhang mit den Grabungsarbeiten machen? Insbesondere Wahrnehmungen hinsichtlich Fahrzeugen oder Personen, die sich am 24. Februar 2023, oder möglicherweise auch in den Tagen zuvor im dortigen Bereich aufgehalten haben.

Hinweise zur Klärung der Umstände dieser Grabungsarbeiten, die auf Wunsch auch vertraulich behandelt werden, werden an das Landeskriminalamt Niederösterreich, Telefonnummer 059133-30-3333, erbeten.

Quelle: LPD Niederösterreich

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