Salzburg: Aktueller Antidiskriminierungsbericht ist online

vonRedaktion International
DEZEMBER 05, 2025

Salzburg

Behinderung und Geschlecht sind Hauptgründe für Diskriminierung / Mehr als zwei Drittel der anfragenden Personen waren weiblich

(LK) Die Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsstelle des Landes präsentierte kürzlich den aktuellen Antidiskriminierungsbericht. Er behandelt den Zeitraum Juli 2021 bis Juni 2024. Aus dem Bericht geht hervor, dass Diskriminierungen aufgrund von Behinderung und ethnischer Herkunft inzwischen mehr als die Hälfte der Anfragen und Beschwerden im Landes- und Gemeindedienst sowie in den SALK ausmachen.

Im Berichtszeitraum (Juli 2021 bis Juni 2024) wurden insgesamt 28 Anfragen von Personen bearbeitet, davon fielen 13 in den Anwendungsbereich des Salzburger Gleichbehandlungsgesetzes (S.GBG). „Gleichbehandlung ist kein ‚Nice-to-have‘, sondern Grundvoraussetzung für ein faires Verwaltungshandeln. Wir sehen Fortschritte – und wir sehen klar, wo wir nachschärfen müssen: bei Bewusstseinsbildung, einfacher Sprache und strukturierten Präventionsmaßnahmen“, fasst Judith Schwaighofer, Gleichbehandlungsbeauftragte des Landes die wichtigsten Lehren aus dem Bericht zusammen.

Mehr als zwei Drittel von Frauen

In dem aktuellen Bericht fällt auf, dass mehr als zwei Drittel der anfragenden Personen weiblich waren – ein leichter Anstieg gegenüber 2021 (60 Prozent). „Es suchen überwiegend Frauen den Kontakt zu uns. Besonders wichtig ist daher auch immer ein Bewusstsein für Intersektionalität und Mehrfachdiskriminierung, also dass auf eine Person mehrere Diskriminierungsformen wirken können – beispielsweise bei einer Schwarzen Frau mit Behinderungen“, so Lisa Anker, Mitautorin des Berichts und stellvertretende Gleichbehandlungsbeauftragte. In 15 Fällen im Berichtszeitraum lag keine Diskriminierung nach dem S.GBG vor. Diese Anliegen wurden an zuständige Stellen wie Volksanwaltschaft, Behindertenanwaltschaft (BAW) oder Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) weitergeleitet beziehungsweise informelle Lösungen angestrebt.

Fokus für die kommenden Jahre klar

Für die nächsten Jahre stehen laut Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsstelle des Landes Prävention und Information im Mittelpunkt. „Wissen über Rechte und Pflichten ist entscheidend, damit Betroffene ihre Ansprüche leichter durchsetzen können“, ist sich Judith Schwaighofer sicher. Ebenso kann einfache Sprache – etwa bei Bescheiden – die Wahrnehmung von Rechtsmitteln erleichtern und hilft, mittelbare Benachteiligungen zu vermeiden. Ebenso zentral sind die Sensibilisierung von Mitarbeitenden und Führungskräften sowie die Einbindung von Expertinnen und Experten in Gesetzgebungsprozesse, Projekte und Verfahren, um Diskriminierungsrisiken frühzeitig zu erkennen und zu reduzieren.

UN-Sonderberichterstatterin in Salzburg

Die hohe internationale Bedeutung von Gleichbehandlung und Antidiskriminierung wird auch durch den Besuch der UN-Sonderberichterstatterin für moderne Formen von Rassismus deutlich. Frau Ashwini K. P. wurde im Rahmen eines gemeinsamen Termins der aktuelle Bericht übergeben und über zukünftige Herausforderungen gesprochen. Die Sonderberichterstatterin wird auch Wien und Graz besuchen und dort mit Bundes- und Landesbehörden, Personen unterschiedlicher ethnischer Herkunft, Nichtregierungsorganisationen, Sozialverbänden, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie anderen Interessengruppen zusammentreffen. Im Juni 2026 wird K. P. dem UN-Menschenrechtsrat ihren Besuchsbericht mit ihren Befunden und Empfehlungen vorlegen.

Lexikon: Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsstelle des Landes

Die Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsstelle sowie die Gleichbehandlungsbeauftragte und ihr Team sind die Anlaufstelle für alle Fragen und Anliegen rund um Gleichbehandlung und Frauenförderung im Landesdienst (inklusive Landeslehrpersonal), Gemeindedienst (inklusive Gemeindeverbände) und in der Gemeinnützigen Salzburger Landeskliniken Betriebsgesellschaft mbH (SALK). Die Basis ihrer Arbeit ist das Salzburger Gleichbehandlungsgesetz und die Verordnungen zu Frauenförderplänen (Landesverwaltung und SALK).


Redaktion: Landes-Medienzentrum / LK_251204_20 (bk/)

Quelle: Land Salzburg

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