„Bescheidmäßige Auflagen sind ohne Wenn und Aber einzuhalten“

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Vorarlberg

24 Feb 04:00 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

LR Rauch zur Diskussion um das Schigebiet Mellau-Damüls

Bregenz (VLK) – Landesrat Johannes Rauch nimmt zur Diskussion um das Schigebiet Mellau-Damüls Stellung: „Für das Vertrauen in den Rechtsstaat und die Gleichbehandlung aller Rechtsunterworfenen ist es wichtig, dass Auflagen, die mittels Bescheid von der Behörde vorgeschrieben werden, auch ohne Wenn und Aber eingehalten werden. Als Umweltlandesrat und Mitglied der Vorarlberger Landesregierung vertraue ich darauf, dass unsere Behörden für die ordnungsgemäße Erfüllung von Bescheidauflagen sorgen - insbesondere auch im Falle von Mellau-Damüls.“

Der Zusammenschluss der Schigebiete Mellau-Damüls war eine äußerst umstrittene Entscheidung, die vielen naturschutzbewegten Menschen große Schmerzen bereitet hat und noch immer bereitet, führt der Umweltlandesrat an. Auch der damals zuständige Naturschutzlandesrat Erich Schwärzler habe den Zusammenschluss aus Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes abgelehnt, so Landesrat Rauch. Letztlich wurde das Projekt mit einer Reihe von Auflagen genehmigt – Rauch: „Eine der bescheidmäßigen Auflagen war, dass es die Schiroute Sünserjoch eigentlich gar nicht geben darf“.


Quelle: Land Vorarlberg



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