_Graz: Krätze? - Diese Maßnahmen sind nötig

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Die Krätze macht sich bemerkbar durch wenige Millimeter lange Milbengänge mit einem Bläschen am Ende - verbunden mit starkem Juckreiz, der in der Nacht zunimmt.
Foto: © Wikimedia Commons
27 Nov 16:00 2018 von Redaktion Salzburg Print This Article

In Ihrem Umfeld, in der Schule oder im Kindergarten sind Fälle von Scabies (ansteckende Krätzmilbe) aufgetreten? Dann sind folgende Informationen des Gesundheitsamtes für Sie wichtig:

Die Symptome: Im Bereich von Hautfalten (zwischen den Fingern und Zehen, Achsel, Nabel etc.) finden sich wenige Millimeter lange Milbengänge mit einem Bläschen am Ende verbunden mit starkem Juckreiz, der in der Nacht zunimmt.

Die Übertragung erfolgt durch engen Körperkontakt.

Sollten auch bei Ihrem Kind juckende Hautausschläge vorhanden sein, sind folgende Maßnahmen erforderlich:

  • Aufsuchen des Arztes und Durchführung der angeordneten Behandlung - zeitgleich bei allen Betroffenen.Weitere Kontaktpersonen sollten sich selbst auf scabies-typische Symptome beobachten und bei ersten Anzeichen sofort den Arzt aufsuchen.
  • Umgebungsmaßnahmen, die gleichzeitig mit der Behandlung durchgeführt werden sollen:
    • Kleider, Bettwäsche, Handtücher und andere Gegen­stände mit längerem Körper­kontakt (z.B. Hausschuhe, Stoff­tiere, etc.) sollten bei mindestens 60°C gewaschen werden.
    • Wenn eine Reinigung mit hohen Temperaturen nicht möglich ist, können die Gegen­stände und Tex­tilien in Plastik­säcke einge­packt und für 72 Stunden bei mindestens 21°C gelagert werden. Sperrige Gegenstände (Matratzen oder Sofas) können bei einer Zimmertemperatur von mind. 21°C direkt vor den Heiz­körper gestellt werden.
    • Tägliches Wechseln der Bett- und Körperwäsche.
    • Polstermöbel, Sofakissen oder textile Fuß­boden­beläge (wenn Erkrankte mit bloßer Haut darauf gelegen haben) können mit einem starken Staub­sauger abgesaugt (Filter und Beutel danach ent­sorgen) oder für mindestens 48 Stunden lang nicht benutzt werden
    • Fingernägel kurz schneiden.

Personen, die an Scabies erkrankt oder bei denen Scabies-Verdacht besteht, dürfen die Gemeinschaftseinrichtung (Schule, Kindergarten) erst nach erfolgreicher Behandlung mit Vorlage einer ärztlichen Bestätigung wieder aufsuchen.



Quelle: Stadt Graz



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