Zweitwohnsitze: Bis 31. Dezember melden und legalisieren

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11 Dez 11:00 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

Nur noch 21 Tage Zeit für die Salzburgerinnen und Salzburger / Land schnürt Maßnahmenpaket gegen illegale Zweitwohnsitze

(LK) Nur noch bis Jahresende läuft die Möglichkeit, Zweitwohnsitze zu melden und dadurch zu legalisieren. Zusätzlich schnürt das Land ein Maßnahmenpaket gegen illegale Zweitwohnsitze. „Wir prüfen die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Wirkung einer Leerstandsabgabe“, sind sich Landeshauptmann Wilfried Haslauer und Landesrat Josef Schwaiger im Kampf gegen illegale Zweitwohnsitze einig.

Landeshauptmann Haslauer fügt außerdem hinzu: „Klar ist, dass durch eine mögliche Leerstandsabgabe keinesfalls das Elternhaus oder etwa Vorsorgewohnungen für die Kinder getroffen werden.“ Und er ergänzt: „Mit der Novelle des Raumordnungsgesetzes und mit dem Nächtigungsabgabengesetz ist Salzburg österreichweit Vorreiter. Nun gilt es, einerseits die Bestimmungen konsequent umzusetzen und andererseits die Gemeinden dabei bestmöglich zu unterstützen. Wir sehen, dass es immer wieder Nachschärfungen braucht, vor allem um Umgehungskonstruktionen zu unterbinden und weitere Lenkungsmaßnahmen bei Zweitwohnsitzen zu forcieren.“

Schwaiger: „Lassen die Gemeinden nicht alleine.“

Landesrat Schwaiger, der für die Raumordnung zuständig ist, betont: „Es gibt dringenden Handlungsbedarf beim Thema Zweitwohnsitze. Mit dem neuen Raumordnungsgesetz und den bereits wirksamen neuen Bestimmungen gegen Zweitwohnsitze haben wir den Gemeinden schon gute Werkzeuge in die Hand gegeben. Nun setzen wir weitere Schritte, damit sie noch effektiver verhindert werden können.“ Schon bisher gab es Unterstützung für die Gemeinden bei den Zweitwohnsitz-Deklarierungen durch eine eigene Taskforce. „Unter anderem wird jetzt die Taskforce in der Abteilung Wohnen und Raumplanung in die Stabsstelle Gemeindeservice – Zweitwohnen und Apartments übergeführt. Diese Servicestelle bietet umfassende Unterstützung für die Gemeinden beim Thema Zweitwohnsitze“, so Schwaiger.

Strafmaßnahmen bis zur Versteigerung

Ohne Folgen wird das Nichtmelden eines Zweitwohnsitzes bis zum 31. Dezember 2019 nicht bleiben. „Das Land stellt den Gemeinden die entsprechende Unterstützung zur Verfügung, Verstöße gegen das Raumordnungsgesetz zu verfolgen. Damit 2020 möglichst wenige Strafmaßnahmen, die bis hin zu einer eventuellen Versteigerung reichen können, nötig sind, müssen Eigentümer von Zweitwohnsitzen diese bis Jahresende deklarieren“, so Schwaiger.

Maßnahmenpaket des Landes gegen illegale Zweitwohnsitze

Im Raumordnungsgesetz wird die Kennzeichnungspflicht für Apartmenthäuser auch auf Apartmenthotels ausgedehnt. Geprüft wird die Schärfung der Kriterien bei der Kennzeichnung und eine mögliche Einführung einer aufsichtsbehördlichen Genehmigung. Darüber hinaus sollen durch die grundbücherliche Eintragung des baurechtlichen Verwendungszwecks in diesem Zusammenhang Umgehungskonstruktionen verhindert werden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Wirkung einer Leerstands- und Zweitwohnsitzabgabe sollen geprüft werden. Mehr Unterstützung und Service für die Gemeinden durch eine eigene Stabsstelle, die am 1. Jänner 2020 den Dienst aufnimmt.

Ein kurzer Rückblick

Am 1. Jänner 2018 ist in Salzburg das neue Raumordnungsgesetz, in Österreich beispielgebend, in Kraft getreten. Mit 2019 sind die Bestimmungen bezüglich Zweitwohnen und der möglichen Deklarierung von Zweitwohnnutzungen bis Jahresende 2019 in Kraft getreten. Als weiterer Meilenstein wurde am 6. November 2019 das Nächtigungsabgabengesetz beschlossen. Sowohl Landesrat Schwaiger als auch die Abteilung Wohnen und Raumplanung haben die Gemeinden laufend mit Informationsschreiben über Maßnahmen und rechtliche Möglichkeiten informiert, und eine Mustervorlage zur Erhebung wurde ausgearbeitet. Die Raumordnungsspezialisten des Landes hielten bezirksweise Informationsveranstaltungen ab, für Notare und Rechtsanwälte fand ein runder Tisch statt.

Informationen im Überblick

Auf der Landes-Website wurde unter www.salzburg.gv.at/deklarierung eine Plattform mit allen Antworten und Informationen zu Zweitwohnsitzen eingerichtet. Alle Formulare und Anschreiben sind auch online verfügbar.


Quelle: Land Salzburg



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