Zweitwohnsitz-Paket wird konsequent umgesetzt
Neue Servicestelle für Gemeinden ab 1. Jänner 2020 / Kennzeichnungspflicht für Apartmenthotels tritt in Kraft / Evaluierung der Zweitwohnsitz-Deklarierung
(LK) „Ich will Klarheit bei Zweitwohnsitzen und Apartments. Mir ist bewusst, dass hier ein langer und nicht einfacher Weg vor uns liegt. Die nächsten konsequenten Schritte setzen wir mit 1. Jänner 2020“, kündigt Landesrat Josef Schwaiger zum Thema Zweitwohnsitze an. „Mit Jahresbeginn 2020 ist die Kennzeichnungspflicht für Apartmenthotels wirksam, die neue Stabsstelle Gemeindeservice – Zweitwohnen und Apartments startet, und die Deklarierungsmöglichkeit für Zweitwohnsitze läuft mit dem Silvestertag aus.“
Neben der intensiven Beratung für die Gemeinden bei diesen Themen wird eine der ersten Aufgaben der neuen Stabsstelle die Evaluierung der Zweitwohnsitz-Deklarierung sein. Diese läuft mit dem Silvestertag aus. Die neue Stabsstelle ist unter der E-Mail-Adresse [email protected] erreichbar.
Noch mehr Unterstützung für Gemeinden
„Einige haben die Möglichkeit der Deklarierung genutzt, viele jedoch nicht. Bis Mitte Jänner werden wir genau wissen, wie viele ihren Zweitwohnsitz legalisiert haben“, sagt Schwaiger. „Bei der Verfolgung der illegalen Zweitwohnsitze ab 1. Jänner 2020 unterstützt das Gemeindeservice die Gemeinden im Vollzug. Strafmaßnahmen können von Geldstrafen bis hin zu einer eventuellen Versteigerung reichen.“
Maßnahmenpaket gegen illegale Zweitwohnsitze
„Um illegale Zweitwohnsitze weiter einzudämmen, hat das Land ein umfangreiches Maßnahmenpaket geschnürt. Bereits ab 1. Jänner 2020 wirksam ist die Kennzeichnungspflicht für Apartmenthäuser, die den Gemeinden ein weiteres Werkzeug zur Verhinderung des Wildwuchses von Apartments in die Hand gibt“, so Schwaiger weiter. Dazu gehören:
Im Raumordnungsgesetz wird die Kennzeichnungspflicht für Apartmenthäuser auch auf Apartmenthotels ausgedehnt. Geprüft wird die Schärfung der Kriterien bei der Kennzeichnung und eine mögliche Einführung einer aufsichtsbehördlichen Genehmigung. Darüber hinaus sollen durch die grundbücherliche Eintragung des baurechtlichen Verwendungszwecks in diesem Zusammenhang Umgehungskonstruktionen verhindert werden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Wirkung einer Leerstands- und Zweitwohnsitzabgabe sollen geprüft werden. Gemeinden erhalten noch mehr Unterstützung durch die Stabsstelle Gemeindeservice. Seit 6. November 2019 gibt es auch das neue Nächtigungsabgabengesetz.
Quelle: Land Salzburg