Zehn neue Schutzwege – weitere folgen

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Die neuen Schutzwege, wie jener an der Kreuzung von Colingasse und Bürgerstraße, sorgen für sichere Querungsmöglichkeiten im Innsbrucker Stadtgebiet.
Foto: A. Dullnigg
03 Jän 19:00 2020 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Verkehrssicherheit wird groß geschrieben

Der Stadt Innsbruck ist die Sicherheit im Verkehr ein wesentliches Anliegen. Deshalb wurden im Jahr 2019 zehn neue, teilweise auch ampelsignalisierte, Schutzwege errichtet.

„Das sichere Überqueren von Straßen ist eine unumgängliche Notwendigkeit für eine umweltfreundliche Fortbewegung – egal ob mit Rad oder zu Fuß“, betont Vizebürgermeisterin Mag.a Uschi Schwarzl. Die zehn umgesetzten Schutzwege befinden sich an folgenden Kreuzungen: Gramartstraße und Hungerburgweg, Höhenstraße und Schlerngasse, Riedgasse und Bäckerbühelweg, Col-di-Lana-Straße und Hallerstraße, Bernhard-Höfel-Straße und Grabenweg, bei der neuen Ampel Innrain und Schöpfstraße, Arzler Straße und Alois-Schrott-Straße, Colingasse und Bürgerstraße, in der Gumppstraße und bei der neuen Ampel am Rennweg über die Mühlauer Brücke.

„Fußgängerinnen und Fußgänger benötigen im Straßenverkehr besondere Aufmerksamkeit und Sicherheit. Die neuen Schutzwege ermöglichen nun die sichere Querungsmöglichkeit an einigen Stellen im Innsbrucker Stadtgebiet. Die Errichtung dieser verdanken wir dem Mitwirken einer Vielzahl von Ämtern im Stadtmagistrat,“ freuen sich Christian Schoder und Teresa Kallsperger, MSc von der städtischen Fuß- und Radkoordination.

Meldungen, Wünsche, Anregungen

Oft sind es Meldungen von BürgerInnen, die – bei entsprechend hoher Nachfrage – zur Errichtung eines neuen Schutzweges führen. Je nach Fahrzeugfrequenz der zu überquerenden Straße kann dieser dann auch mit einer Ampel unterstützt werden. Für das Jahr 2020 sind bereits weitere Schutzwege in Planung. Vizebürgermeisterin Uschi Schwarzl bittet deswegen auch weiterhin um die Meldung von Gefahrenstellen, auch wenn nicht alle Vorschläge umgesetzt werden können.

Überquerungsregeln

Straßen ohne Schutzweg dürfen nach folgenden Regeln überquert werden: FußgängerInnen dürfen nicht überraschend die Fahrbahn betreten. Ist kein Schutzweg vorhanden, müssen sich Straßenquerende zuerst versichern, dass sie niemanden gefährden und nicht gefährdet werden. Wenn der nächste Schutzweg oder eine Unter- oder Überführung in weniger als 25 Metern Entfernung vorhanden ist, müssen zur Querung eben diese Einrichtungen verwendet werden.



Quelle: Stadt Innsbruck



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Chefredakteur von Regionews Vorarlberg

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