Zahlreiche Straftaten im Stadtgemeindegebiet von Amstetten geklärt

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Symbolbild: Polizei
17 Jul 08:30 2018 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Bedienstete der Polizeiinspektion Amstetten konnten in Zusammenarbeit mit der Stadtpolizei Amstetten 3 Einbruchsdiebstähle in Geschäftslokale bzw. Gastronomiebetriebe, 60 Einbruchsdiebstähle in Zeitungskassen, mehrere Sachbeschädigungen und Körperverletzungen, sowie Ladendiebstähle im Stadtgemeindegebiet von Amstetten klären.

Vorerst unbekannte Täter brachen in der Zeit von 1. Jänner 2018 bis 12. Juni 2018 in insgesamt 60 Zeitungskassen im Stadtgemeindegebiet von Amstetten ein. Aufgrund der intensiven Ermittlungen konnten ein Unmündiger aus dem Bezirk Steyr-Land, sowie 4 Jugendliche im Alter von 14 bis 16 Jahren aus dem Bezirk Amstetten als Verdächtige ausgeforscht werden.

Bei den umfangreichen Ermittlungen konnten den Beschuldigten 3 Einbruchsdiebstähle in Geschäftslokale und einem Gastronomiebetrieb, bei dem Mobiltelefon, Uhren Schmuck und Bargeld gestohlen wurde zugeordnet werden. Die Einbruchsdiebstähle wurden im Zeitraum von 8. bis 12. Juni 2018 verübt. Weiters konnten ihnen 4 schwere Sachbeschädigungen auf Friedhöfen, einem Parkhaus und dem Bahnhof, die im Mai 2018 verursacht wurden zugeordnet werden.

Am 12. Juni 2018, gegen 16. 40 Uhr, warf der Unmündige in einem Einkaufszentrum einen pyrotechnischen Gegenstand in den Lift. Als sich die Lifttür ein Stockwerk unterhalb öffnete detonierte der Böller. Durch den lauten Knall erlitt eine Frau und ihre beiden Kleinkinder Verletzungen unbestimmten Grades und nahmen ärztliche Hilfe in Anspruch.
Auch verübten die Beschuldigten in diversen Sport- und Bekleidungsgeschäften mehrere Ladendiebstähle.
Die Ermittlungen und Überprüfung z u ähnlich gelagerten Straftaten werden fortgesetzt.

Die Straftaten wurden von dem Unmündigen teilweise alleine oder gemeinsam mit den 4 Jugendlichen, in unterschiedlicher Zusammensetzung begangen. Die Beschuldigten zeigten sich teilweise Geständig. Sie werden der Staatsanwaltschaft St. Pölten und der zuständigen Jugendbehörde angezeigt.


Quelle: LPD Niederösterreich



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