Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz: Novelle sieht neue Kosten für Mieter vor

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14 Mai 09:00 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

LHStv.in Schaunig: "Ein nach freier Überzeugung festzusetzender Pauschalbetrag" zur Deckung von laufend wiederkehrenden Erhaltungsarbeiten ist strikt abzulehnen

Klagenfurt (LPD). Die von der Bunderegierung geplante Novellierung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) birgt für Mieterinnen und Mieter eine ganze Reihe an Verschlechterungen. So auch die geplante Regelung, dass bei der Erhöhung von Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträgen (EVB) ein gemäß §273 ZPO "nach freier Überzeugung festzusetzender Pauschalbetrag" zur Deckung von laufend wiederkehrenden Erhaltungsarbeiten eingehoben werden kann. "Dies ist im Sinne der Mieterinnen und Mieter und auch im Sinne der Transparenz auf das Schärfste abzulehnen", so Wohnbaureferentin Landeshauptmannstellvertreterin Gaby Schaunig.

In den erläuternden Bemerkungen wird ausgeführt: In welcher Höhe der "Pauschalbetrag" bei der Ermittlung des erhöhten EVB rechnerisch einzubeziehen sein wird, ist "nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles" zu beurteilen. "Derartig unklare Regelungen in einem Bereich der Daseinsvorsorge darf es schlichtweg nicht geben", sagt Schaunig. Der Sinn des gemeinnützigen Wohnbaus sei es, leistbare Wohnungen mit einem Höchstmaß an Sicherheit zu bieten und nicht Mehrkosten für die Bewohnerinnen und Bewohner Tür und Tor zu öffnen. Schaunig appelliert einmal mehr an die politisch Verantwortlichen, diese Novelle so zu überarbeiten, dass die Interessen der Mieterinnen und Mieter in diesem Gesetz entsprechend berücksichtigt werden.




Quelle: Land Kärnten



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