Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz: Novelle ist erster Schritt zur Kostensteigerung

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Amt d. Kärntner Landesregierung - Symbolbild
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07 Mai 20:00 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

LHStv.in Schaunig: Von der Bundesregierung geplante Novellierung bringt auf lange Sicht Verschlechterungen und Teuerungen für Mieterinnen und Mieter - Sowohl im gemeinnützigen Bereich als auch auf dem privaten Wohnungsmarkt

Klagenfurt (LPD). Einen für Mieterinnen und Mieter nicht gerade positiven tiefschürfenden Eingriff in das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) sieht LHStv.in Wohnbaureferentin Gaby Schaunig durch die von der Bundesregierung geplante Gesetzesnovelle, die sich noch bis 10. Mai in Begutachtung befindet. "In Österreich haben wir das Glück, dass Genossenschaften bisher der strengen Verpflichtung dem Gemeinwohl zu dienen unterliegen, und dass auch das Eigenkapital nur in den gemeinnützigen Wohnbau reinvestiert werden darf", so Schaunig. Dadurch ergibt sich in Österreich im Gegensatz zu Ländern wie Deutschland, dem Vereinten Königreich oder den Niederlanden, wo der gemeinnützige Wohnbau abgeschafft wurde, ein preisbremsender Effekt auf die gesamte Mietpreisentwicklung, auch auf dem privaten Sektor.

Diesen positiven Effekt sieht Schaunig durch die geplante Novellierung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes gefährdet: "Geplant ist, gemeinnützige Wohnungen künftig verstärkt und bereits ab dem fünften, anstatt wie bisher nach dem zehnten Jahr zu verkaufen, was nur auf den ersten Blick gut klingt", so Schaunig. Während nämlich der Mietzins im derzeitigen Gesetz in Kärnten exakt geregelt ist und im gemeinnützigen Wohnbau eine fixe Finanzierungsmiete von 3,20 Euro pro Quadratmeter und Monat ohne sprunghafte Steigerungen vorgeschrieben ist, unterliegen privat vermietete Wohnungen keinerlei Preisobergrenze. "Wer seine gemeinnützige Wohnung nur für sich selbst nutzen möchte, hat eigentlich keinen Grund, selbige zu kaufen", so Schaunig, da Mieterinnen und Mieter auch im Hinblick auf allfällige Sanierungen in einer komfortablen Situation sind. Wirtschaftlich interessant würde ein Kauf erst, wenn der künftige Besitzer eine Vermietung erwägt. Um dahingehenden Spekulationen vorzubeugen, müsse daher laut Schaunig in der Novelle eine strenge Mietzinsbegrenzung im Falle einer Weitervermietung vorgeschrieben werden - allerdings ist eine solche bislang nicht vorgesehen. Weiters weist Schaunig darauf hin, dass Objekte in dem einerseits Mieter und andererseits Eigentümer zusammen leben, schwierig zu bewirtschaften sind, da eben die Interessenslage eine gänzlich unterschiedliche ist.

Schaunig: "Ich bin der Meinung, dass eine Erweiterung des aktuellen Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes nicht von Nöten ist". Die Novellierung mit dem Fokus auf mehr Eigentum klinge nur vordergründig gut, in Wahrheit sei es höchst problematisch, wenn man dem Markt damit künftig gemeinnützige, leistbare Mietwohnungen entziehe. "Wir wissen, was bei der ESG passiert ist, wo die Kosten für Mieterinnen und Mieter nach der Privatisierung wesentlich in die Höhe geschnellt sind", erinnert Schaunig. Nicht nur aus diesem Grund werde das Land Kärnten eine Stellungnahme zur WGG-Novelle abgeben. "Als Wohnbaureferentin habe ich Sorge, was diese Novellierung langfristig bringt - nämlich dass das Wohnen für die Mieterinnen und Mieter teurer wird im gemeinnützigen wie im privaten Bereich", so Schaunig.

Weitere Unwägbarkeiten in der Novellierung ortet Schaunig unter anderem in der Möglichkeit, künftig befristete Verträge abzuschließen, was Unsicherheit für die Mieter bedeute, in einer neuen Mietzinskategorie, die künftig zumindest für drei oder vier Jahre höhere Mieten ermöglicht sowie der teilweisen Abschaffung des Konsumentenschutzgesetzes. "Ich sehe die Bundesregierung im Fall der Novellierung des WGG in der Pflicht, im Sinne der Menschen nachzubessern, anstatt die bereits erwiesenen Fehlentwicklungen anderer europäischer Länder zu kopieren", so Schaunig abschließend.


Quelle: Land Kärnten



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