Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz: Günstiger Grundstückspreis muss zur Kalkulation von Mieten herangezogen werden

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12 Mai 17:00 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

LHStv.in Schaunig: Ziel des gemeinnützigen Wohnbaus ist es, kostengünstige Wohnungen zur Verfügung zu stellen

Klagenfurt (LPD). "Nach der neuen Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgestzes (WGG) ‚kann‘ anstelle des Verkehrswertes zum Zeitpunkt des Grunderwerbs, ein niedrigerer Betrag der Berechnung zugrunde gelegt werden, wenn dies der Verkäufer zur Senkung des Entgelts vertraglich ausbedungen hat oder an eine andere Gemeinnützige Bauvereinigung veräußert", erläutert Wohnbaureferentin LHStv.in Gaby Schaunig heute, Samstag. "Hier ist das Wort ‚kann‘ unbedingt durch das Wort ´muss´ zu ersetzen", fordert die Referentin.

Die Grundstückskosten würden nämlich eine maßgebliche Komponente bei der Berechnung des kostendeckenden Entgeltes im Sinne des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes darstellen. "Es ist daher alles daran zu setzen, die geplante Novelle dahingehend abzuändern, dass günstig erworbene Grundstücke auch mit diesem Preis in Kalkulation des Mietentgeltes angesetzt werden und damit zu günstigeren Wohnungen für Mieterinnen und Mietern gemeinnütziger Bauvereinigungen führen", appelliert Schaunig eindringlich an die politisch Verantwortlichen. "Ziel des gemeinnützigen Wohnbaus war und ist nämlich, leistbare Wohnungen zur Verfügung zu stellen", so die Wohnbaureferentin.



Quelle: Land Kärnten



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