Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz: Geplante Novelle führt zu Verteuerungen und verringert Transparenz

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Amt d. Kärntner Landesregierung - Symbolbild
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09 Mai 18:39 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

LHStv.in Schaunig: Angedachte teilweise Abschaffung der Anwendung des Konsumentenschutzgesetzes bringt ausschließlich Nachteile für Mieterinnen und Mieter

Klagenfurt (LPD). "Die von der Bundesregierung geplante Novelle zum Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) sieht unter anderem die teilweise Abschaffung des Konsumentenschutzgesetzes für Mieterinnen und Mieter von Genossenschaftswohnungen vor", so Wohnbaureferentin Landeshauptmannstellvertreterin Gaby Schaunig heute, Donnerstag.

Bisher schützte § 6 Abs 1 Z 5 KSchG Mieter vor unvorhergesehenen Mietzinserhöhungen. Solche Erhöhungen waren bisher nur dann wirksam, wenn sie bereits im Mietvertrag klar umschrieben und darüber hinaus sachlich gerechtfertigt waren. "Mit der Neuregelung müssten Mieterinnen und Mieter künftig auch alle Mieterhöhungen akzeptieren, die ihnen im Vertrag gar nicht oder nur sehr unklar dargelegt worden sind", macht Schaunig auf einen drohenden großen Nachteil für die Mieter aufmerksam. Aber damit nicht genug: Bei der Erhöhung von Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträgen kann künftig zusätzlich ein gemäß § 273 ZPO "nach freier Überzeugung festzusetzender Pauschalbetrag" zur Deckung von laufend wiederkehrenden Erhaltungsarbeiten eingehoben werden. "Diese beiden Maßnahmen sind im Sinne der Transparenz absolut abzulehnen", so Schaunig.

Was aufgrund der geplanten Novellierung passieren kann, zeigt sich anschaulich anhand eines negativen Beispiels einer Kärntner BUWOG Wohnung, für die eine Verlängerung für das Wohnbauförderungsdarlehen (im Rahmen des Mietensenkungsprogramms des Landes Kärnten) von der Gesellschaft nicht in Anspruch genommen wurde: Für eine knapp 84 Quadratmeter große Wohnung erhöhte sich der Netto-Mietzins von 344,88 Euro im Jänner 2019 auf 582,68 Euro im April 2019.

"Die geplante Novellierung wird diese Entwicklung verschärfen und dazu führen, dass mit Wohnbaufördermitteln geförderte Mietwohnungen nachträglich ins Eigentum übertragen werden und auf Grund betriebswirtschaftlicher Gewinnüberlegungen Mieten erhöht und der ehemals günstige Mietwohnungsbestand dem gemeinnützigen Wohnungskreislauf entzogen wird", warnt Schaunig vor massiven Verschlechterungen für die Mieterinnen und Mieter.

Die Verantwortung dafür tragen politisch Verantwortliche, die mit ihren Entscheidungen derartige Entwicklungen ermöglichen. Daher appelliert Schaunig nochmals an die Bundesregierung, von den für die Mieterinnen und Mieter geplanten Belastungen abzusehen.



Quelle: Land Kärnten



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