Wohnhaus Radetzkystraße 24-26: Bezirksgericht gibt MieterInnen recht

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Wien

08 Jul 15:00 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

Nach Teilabbriss ist das Dach nun wieder herzustellen

Vor genau einem Jahr begann die Eigentümerin eines Wohnhauses in der Landstraße mit dem Abriss des Daches und des vierten Obergeschosses. Der Fall führte zu breiter, medialer Berichterstattung, da das Haus noch bewohnt ist.

Als Spekulationsfall war das Haus bereits vor Beginn des Abbruchs bekannt. Die MieterInnen wurden dabei schon länger von der MieterHilfe unterstützt.

Als Reaktion auf den Abriss brachten die BewohnerInnen unter Koordination der MieterHilfe und mit Unterstützung von Mieterorganisationen einen Antrag bei Gericht ein.

Etappensieg für die MieterInnen

Nun gibt es eine erste gerichtliche Entscheidung: Das Bezirksgericht Innere Stadt hat der Eigentümerin des Wohnhauses folgendes aufgetragen: Das Dach ist wieder herzustellen, in den leerstehenden Wohnungen sind die entfernten Fenster samt Fensterstöcken wieder einzubauen. Dem Begehren der MieterInnen wurde damit entsprochen. Das (noch nicht rechtskräftige) Urteil des Bezirksgerichts Innere Stadt ist ein Erfolg für die BewohnerInnen.

„Die Stadt Wien setzt sich engagiert und vehement für den Schutz der Mieterinnen und Mieter ein. Der Fall Radetzkystraße zeigt erneut, wie wichtig die kostenlose Unterstützung der MieterHilfe für Bewohnerinnen und Bewohner ist“, betont Frauen- und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal.

„Die MieterHilfe wird den Bewohnerinnen und Bewohnern in der Radetzkystraße beim Kampf um ihre Rechte weiterhin mit voller Kraft zur Seite stehen“, bekräftigt Christian Bartok, Leiter der MieterHilfe. (Schluss) wsw/da


Quelle: Stadt Wien



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