Wohnbauförderungsbeirat beschließt nachhaltige Förderrichtlinien

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07 Dez 20:00 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

LHStv.in Schaunig: Klimaschutz ist essentiell – Wohnbauförderungsrichtlinien 2020 entsprechen den Anforderungen der Zukunft – Leistbares Wohnen steht weiterhin im Fokus der Richtlinien – Klimafreundlichkeit wurde verstärkt in den Richtlinien 2020 verankert

Klagenfurt (LPD). Die überarbeiteten Richtlinien der Kärntner Wohnbauförderung für 2020 haben es in sich: „Umwelt- und Klimaschutz leistbar machen“ lautet die engagierte Devise der Neuaufstellung. „Wohnen muss zukunftsfit bleiben. Das schaffen wir nur, wenn wir die Förderrichtlinien so adaptieren, dass umweltfreundliches Wohnen auch finanzierbar ist“, erklärte Wohnbaureferentin LHStv.in Gaby Schaunig im Rahmen der Pressekonferenz zu den vom Wohnbauförderungsbeirat beschlossenen Wohnbauförderungsrichtlinien 2020 heute, Freitag. Als besonderes „Zuckerl“ des Richtlinienpakets kann die Ausweitung des Häuslbauerbonus auf Zu-, Auf-, Um- und Einbauten gewertet werden. Immerhin gelte es, so Schaunig, Nachverdichtung statt graue Energie, Zersiedelung und Grünflächenverbauung zu fokussieren.

Der Wohnbaureferentin gilt leistbares Wohnen als eines der wichtigsten Anliegen. „Aktuelle Erhebungen der Arbeiterkammer Kärnten zeigen einmal mehr deutlich, dass das Mietensenkungsprogramm im gemeinnützigen Wohnbau Wirkung zeigt. Schließlich sanken die Mieten am gemeinnützigen Sektor in Kärnten um minus 6 Prozent.“, hält die Kärntner Wohnbaureferentin fest. Damit das Grundrecht „Leistbares Wohnen“ nachhaltig am Kärntner Wohnungsmarkt verankert bleibt, ermöglichen die überarbeiteten Richtlinien die Schaffung von besonders günstigen Mietwohnungen mit maximal 50 Quadratmeter inklusive einer essentiellen, zeitgemäßen technischen Ausstattung. Damit werden Mieten auch für Personen mit Niedrigsteinkommen bezahlbar.

Auch die Berechnung der förderbaren Nutzfläche in den Sanierungs- und Neubaurichtlinien für 2020 führt zu höheren Förderungen für die Antragsstellerinnen und Antragssteller. Bei Haushalten mit bis zu fünf Personen gelten ab kommendem Jahr Flächen bis 130 Quadratmeter als förderbar, bei Haushalten mit mehr als fünf Personen sogar 150 Quadratmeter. „Nicht nur die förderbare Nutzfläche wurde angehoben, sondern auch die Förderhöhe pro Quadratmeter, nämlich von 300 Euro auf 400 Euro. Wenn eine dreiköpfige Familie nun eine Wohnung im Dachgeschoss errichten möchte, bedeutet das, dass sich der Förderungskredit von bisher 22.500 Euro auf 52.000 Euro erhöht. Damit bietet die Kärntner Wohnbauförderung eine wesentlich schlagkräftigere Unterstützung“, erklärte Herwig Seiser, Vorsitzender des Wohnbauförderungsbeirats.

Weil Klimaschutz alle angeht und alle Bereiche des Lebens durchzieht, ermöglichen die neuen Richtlinien nun auch Boni für Nachverdichtungsmaßnahmen im Bereich Neubauförderung, die Förderung von Wallboxen für Elektromobilität sowie Dach- und Fassadenbegrünungen. „Die Begrünung hilft, abgesehen von ihren positiven Umwelteffekten, vor allem auch gegen sommerliche Überhitzung“, begründet Seiser die Wichtigkeit von Maßnahmen, die den Klimawandelauswirkungen nachhaltig entgegensteuern. Förderungen für Dach- und Fassadenbegrünungen gelten ebenso für den mehrgeschossigen Wohnbau, der besonders von sommerlicher Überhitzung betroffen ist.

Für alle Kärntnerinnen und Kärntner, die noch nicht umgestiegen sind, wird der Weg „Raus aus fossilen Brennstoffen“ auch im kommenden Jahr gefördert möglich sein. Das Impulsprogramm, das den Umstieg auf erneuerbare Energieträger finanziell unterstützt, findet sich weiterhin im Bereich der Sanierungsoffensiven und kann ab 2020 erstmals auch für Wohnnutzflächen über 200 Quadratmeter beantragt werden. Neu ist auch das Impulsprogramm „Sanierungsoffensive 2020“ für Außenwanddämmung inklusive Fenstersanierung. „Nur aufeinander abgestimmte Maßnahmen und Schwerpunktsetzungen ermöglichen zielgerichtete, nachhaltig klimafreundliche Sanierungen. Dem Land Kärnten ist es besonders wichtig, im Bereich des Gebäudesektors möglichst rasch die „mission 2030“-Klimaziele zur Umsetzung zu bringen. Schließlich lebt man nur gut, wenn man auch sorgenfrei wohnt“, erklärt Schaunig den Zugang des Landes.

Die neuen sozialökologischen Richtlinien stellen darüber hinaus einen wichtigen Impuls für die Kärntner Bauwirtschaft dar. „Sanierungen können im Winter gleichermaßen durchgeführt werden, was sich in den Beschäftigungszahlen der Baubranche niederschlägt und konsequent saisonal bedingter Arbeitslosigkeit entgegenwirkt“, so Schaunig und Seiser. Auch die Beratungs- und Begleitmaßnahmen zur Schaffung und Sicherung einer zeitgemäßen und leistbaren Wohnversorgung konzentrieren sich ganz auf zukunftsfittes, leistbares, qualitativ hochwertiges Wohnen. So müssen Reconstructing-Projekte am Leitfaden „Quartier und Wir – Entwicklung bestehender Wohnquartiere“ ausgerichtet und Sozialraumkonzepte gefördert werden, die für ein gutes Auskommen miteinander sorgen. „Denn gute Nachbarschaft ist schließlich das, was eine Wohnung zum Zuhause macht“, betont die Wohnbaureferentin.

Die wichtigsten Änderungen sind der Aussendung angehängt.



Quelle: Land Kärnten



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