"Woche der direkten Demokratie"

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Graz

25 Mär 18:00 2019 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Zwischen 25. März und 1. April haben Bürger online, sowie im Amtshaus und in den Servicestellen die Möglichkeit, die beiden Volksbegehren zu unterschreiben und sich aktiv an demokratischen Prozessen in Österreich zu beteiligen.

Nachstehende Volksbegehren können im Eintragungszeitraum von 25. März bis 1. April 2019 unterstützt werden:

  • Volksbegehren "Für verpflichtende Volksabstimmungen"
  • Volksbegehren "CETA-Volksabstimmung"

Schaffen die beiden Begehren die Hürde von 100.000 Unterschriften, müssen sie im Parlament behandelt werden.

Diejenigen der - gesamt rund 6,4 Millionen - Stimmberechtigten, die bereits Unterstützungserklärungen für die Einleitung abgegeben haben, können diese Volksbegehren nicht noch einmal unterschreiben. Ihre Unterschrift gilt bereits als gültige Eintragung.

Weitere Informationen zu den Volksbegehren und den Eintragungsmöglichkeiten finden Sie auf www.graz.at/volksbegehren.


Quelle: Stadt Graz



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