Wiener Kinder- und Jugendhilfe: Interne Revision abgeschlossen

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Wien

28 Jun 06:00 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

Der tragische Hungertod einer Mutter mit ihren beiden Töchtern im Mai hat tiefe Betroffenheit hervorgerufen. Da die Wiener Kinder- und Jugendhilfe die Familie noch vor zwei Jahren intensiv betreut hat, wurde eine interne Revision zum diesem Fall veranlasst: Im Mittelpunkt stand die Frage, ob entsprechend den fachlichen Standards vorgegangen wurde und ob diese Standards ausreichend sind oder überarbeitet und ergänzt werden müssen.

Das Ergebnis der Internen Revision der Wiener Kinder- und Jugendhilfe liegt nun vor: Festgestellt wurde, dass die beteiligten SozialarbeiterInnen in der fast durchgehenden Betreuung der Mutter und ihrer Töchter von Oktober 2013 bis März 2017 sorgfältig vorgegangen sind.

Schwerpunkt der Betreuung der Familie durch die Wiener Kinder- und Jugendhilfe war einerseits die finanzielle Absicherung der Familie und andererseits die therapeutische Unterstützung der beiden Töchter aufgrund von Gewalterfahrungen durch den Vater. Es gab insbesondere im Scheidungsverfahren Hinweise auf psychiatrische Auffälligkeiten der Mutter. Da sich die Familie durch die langjährige Unterstützung der Wiener Kinder- und Jugendhilfe jedoch positiv entwickelte (Übersiedlung in eine eigene Wohnung, Schaffung einer Tagesstruktur für die beiden Töchter) und sich in den vielen persönlichen Kontakten mit der Familie für die fallführenden SozialarbeiterInnen keine psychischen Auffälligkeiten der Mutter zeigten, wurde die Betreuung im März 2017 beendet.

Dennoch zeigt der Bericht auf, dass eine Überarbeitung der Richtlinien sinnvoll ist: „Dieser Fall wird von der Wiener Kinder- und Jugendhilfe jedenfalls zum Anlass genommen, die verbindlichen Richtlinien für die Soziale Arbeit - das Qualitätshandbuch - zu überarbeiten“, so Abteilungsleiter Johannes Köhler. „In Zukunft soll bei jedem Verdacht einer psychischen Erkrankung eines Elternteils oder beim Verdacht einer psychischen Erkrankung der oder des Minderjährigen der Psychologische Dienst der MA 11 zwingend eingebunden werden.“ (Schluss)


Quelle: Stadt Wien



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