Wien: Waffenverbotszonen in Wien - Vorläufige Bilanz
01.02.2019 bis 04.03.2019/ Teilbereiche Donaukanal - Bereich Praterstern und Umgebung:
Seit 01.02.2019 sind im Wiener Landesgebiet zwei Waffenverbotszonen gem. § 36b des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) in Kraft. Zur Information der Bevölkerung veröffentlicht die LPD Wien eine vorläufige statistische Bilanz über die polizeilichen Interventionen im Sinne der Waffenverbotszonen, die seither durchgeführt worden sind. Die Evaluierung der beiden Zonen wird nach Ablauf der dreimonatigen gesetzlichen Frist erfolgen.
Analyse Donaukanal Praterstern Gesamt
Gesamtzahl Übertretungen 3 15 18
Anzeigen gem. § 84/1 Z 4a SPG 3 12 15
Anzeigen Waffengesetz 0 4 4
Sicherstellungen gesamt 3 17 20
Aufteilung Sicherstellungen Donaukanal Praterstern Gesamt
Messer 1 11 12
Teleskopschlagstock 1 0 1
Schlagring 0 2 2
Nothammer 1 0 1
Schreckschusspistole 0 1 1
Patronen Kaliber 7,65 mm – 3 Stück 0 1 1
Pfefferspray 0 2 2
Gesamt 3 17 20
Quelle: LPD Wien