Wien- Sima/Maresch zu Tierhaltegesetz: Gemeinsam für mehr Sicherheit im öffentlichen Raum

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Foto: Hund / Maulkorb / pixabay / skeeze / Symbolbild
19 Okt 18:43 2018 von Redaktion Salzburg Print This Article

Umfassendes Paket zur Hundehaltung am 25.10. im Landtag - Beisskorbpflicht für Listenhunde wird noch diskutiert

Wie geplant, steht die 12. Novelle zum Tierhaltegesetz am 25. Oktober auf der Tagesordnung des Wiener Landtags. Wien hat bereits heute ein strenges Tierhaltegesetz und hat mit der Polizei ein weiteres Sicherheitspaket ausgearbeitet. Darin enthalten ist u.a. die Alkoholgrenze für Halter von Listenhunden mit 0,5 Promille, analog zu den Regelungen in der StVO. „Uns geht es um die Sicherheit der Menschen, vor allem der Kinder, in unserer Stadt und daher haben wir eine Vielzahl von Maßnahmen ausgearbeitet“, so Stadträtin Ulli Sima. Was den verpflichtenden Maulkorb für Listenhunde betrifft, so wird diese Maßnahme noch weiter diskutiert. „Wir werden uns zu diesem Thema noch externe Expertise holen und alle Aspekte beleuchten, um so zu einer guten Entscheidung zu kommen“, so Rüdiger Maresch, Tierschutzsprecher der Wiener Grünen. Dieser Punkt wird daher gesondert bearbeitet und ist noch nicht in der aktuellen Novelle enthalten. Betroffen von der Maßnahme sind 3.335 Listenhunde, die 6 % aller in Wien gemeldeten Hunde (55.581) ausmachen. „Für mich ist die Beisskorbpflicht für Listenhunde weiterhin eine zentrale Maßnahme und wir werden daher mit dem Koalitionspartner intensiv weiterdiskutieren“, so Sima.

Die zentralen Punkte der Novelle zum Tierhaltegesetz:

- Alkoholgrenze für Halter von Listenhunden 0,5 Promille, wenn sie den Hund auf der Straße führen – Analog zu den Regelungen in der StVO (gilt auch für Drogen). Schon bisher musste der Halter sein Tier so im Griff haben, dass keine Gefahr von ihm ausgeht. Mit der Alkoholgrenze wird eine Präzisierung festgeschrieben. Mindeststrafe 1.000 Euro.

- Verbesserungen im Vollzug für die Behörde: Die Polizei bekommt bessere Möglichkeiten, die mangelnde Vertrauenswürdigkeit eines Tierhalters rascher festzustellen. Bisher musste erst eine Strafe verhängt werden, um einschreiten zu können. Mit der Streichung des Passus „rechtsgültige Bestrafung“ vor Verhängung eines Tierhalteverbots, kann die Polizei nun viel rascher agieren und ein Tierhalteverbot verhängen

- Konkretisierung des Begriffes Tierhalteverbot: Wenn dieses verhängt wurde, darf kein Hund im selben Haushalt gehalten werden. Bislang wurde einem Hundehalter mit Tierhalteverbot zwar bereits der „Umgang“ mit einem Hund verboten, nun wird konkretisiert und ein Halten im gleichen Haushalt ausgeschlossen

- Bei Überlassung eines Listenhundes an Personen ohne Hundeführschein (sogenannter Verwahrer): 200 Euro (war schon bisher verboten)- Beim zweiten Mal: Abnahme des Hundes

- Verschärfungen für die Prüfung zum verpflichtenden Hundeführschein, der in Wien seit 2010 gesetzlich vorgeschrieben ist:

- Der Praxisteil bei der Prüfung wird erweitert - Befristung des Hundeführscheins: Listenhundehalter müssen 2 Jahre nach Prüfung erneut zu einer Wiederholung der Prüfung antreten - HundeführscheinprüferInnen können aber schon davor Wiederholungsprüfungen, Trainingseinheiten und Schulungen anordnen - Für alle Hunde: Bei bissigen Hunden wird ein behördlicher Hundeführschein vorgeschrieben. Vor Antritt zur Prüfung ist die Absolvierung einer 10stündigen Trainingseinheit bei einem tierschutzqualifiziertem Hundetrainer vorzuweisen.

- Zuchtverbot für Listenhunde in Wien mit einer Übergangsfrist von einem Jahr. Mindeststrafe 1.000 Euro.

Erfolgsmodell verpflichtender Hundeführschein seit 2010

Wien hat in den letzten Jahren zahlreiche Maßnahmen gesetzt und das Tierhaltegesetz bereits 11 Mal nachgeschärft, um noch bessere Handhabe zum Schutz der Menschen zu haben. So wurde eine Haftpflichtversicherung für alle Hunde verpflichtend vorgeschrieben. Die Möglichkeit zur Abnahme von Tieren nach Zwischenfällen wurde beschleunigt, die Kosten trägt im Abnahmefall der Halter. Für Tierhändlerinnen wurden strengere Bestimmungen festgelegt. Der Strafrahmen wurde im Gesetz auf bis zu 20.000 Euro erhöht.

Wien hat zudem bereits 2010 den verpflichtenden Hundeführschein für sogenannte Listenhunde eingeführt und ist österreichweit Vorreiterin. Bisher wurden 6.579 Hundeführscheine absolviert.

Evaluierung zeigte: 63 % weniger Hundebisse dank Hundeführschein

3 Jahre nach Einführung des verpflichtenden Hundeführscheins wurde die Maßnahme von der Veterinärmedizinischen Universität 2013 evaluiert. Das Ergebnis war sehr positiv: Die Zahl der Bisse durch Listenhunde ist um 63 % zurückgegangen, bei Bissen von Listenhunden an Menschen betrug der Rückgang sogar 70 %.

Von den 412 Hundebissen zwischen 2015 und heute wurden 16 % von Listenhunden verursacht. Der letzte Bissvorfall mit einem Listenhund führte zum Tod eines Kleinkindes.

Breites Angebot für Hundehalter in Wien – Präventivmaßnahmen und „Schulstunden“ mit Hund

- In Wien gibt es für HundehalterInnen ein breites Angebot an Hundezonen und Hundeauslaufzonen, konkret sind es aktuell 194 Hundeausläufe und Hundezonen mit rund 1,3 Mio. m2, die den Vierbeinern zur Verfügung stehen.

- Damit Hundehalterinnen und Hundehalter mit ihrem Vierbeiner Alltagssituationen gut meistern können und als Team noch besser zusammenwachsen, bietet die Tierschutzombudsstelle Wien (TOW) seit vielen Jahren den freiwilligen Hundeführschein an. Wer die Prüfung erfolgreich absolviert hat, bekommt die Hundeabgabe (72 Euro) für ein Jahr erstattet.

- Wien setzt auf ein Miteinander von Mensch und Tier und daher auch auf Bewusstseinsbildung schon ab dem Kindesalter. So unterstützt die Stadt Wien „Schulstunden der besonderen Art“ im Zuge der Umweltbildung, im Rahmen von „Sicherheitspädagogische Tagen“ in den Volksschulen. Auch in den Kindergärten gibt es Aufklärung zur „Sprache“ der Hunde. Die Kinder lernen bei beiden Modellen richtiges Verhalten gegenüber Hunden, alles über die Vermeidung von Gefahren- und Konfliktsituationen und respektvollen und sicheren Umgang mit Hunden.


Quelle: Stadt Wien



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