Wichtige ExpertInnen auf den Fachgebieten Architektur und Ingenieurwesen
Wichtige ExpertInnen auf den Fachgebieten Architektur und Ingenieurwesen::17 ZiviltechnikerInnen wurden heute (Dienstag) von Landesrat Marco Tittler in Bregenz vereidigt. Der Wirtschaftslandesrat gratulierte zum erfolgreichen Abschluss: „Sie sind wichtige Aufsichts- und Überwachungsorgane bei allen Angelegenheiten rund um das Thema Bauen. Sie nehmen eine Schlüsselfunktion ein und haben damit zugleich eine große Verantwortung gegenüber Auftraggebern und der Öffentlichkeit.“
Fotos A.Serra
Wichtige ExpertInnen auf den Fachgebieten Architektur und Ingenieurwesen::17 ZiviltechnikerInnen wurden heute (Dienstag) von Landesrat Marco Tittler in Bregenz vereidigt. Der Wirtschaftslandesrat gratulierte zum erfolgreichen Abschluss: „Sie sind wichtige Aufsichts- und Überwachungsorgane bei allen Angelegenheiten rund um das Thema Bauen. Sie nehmen eine Schlüsselfunktion ein und haben damit zugleich eine große Verantwortung gegenüber Auftraggebern und der Öffentlichkeit.“
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Wichtige ExpertInnen auf den Fachgebieten Architektur und Ingenieurwesen::17 ZiviltechnikerInnen wurden heute (Dienstag) von Landesrat Marco Tittler in Bregenz vereidigt. Der Wirtschaftslandesrat gratulierte zum erfolgreichen Abschluss: „Sie sind wichtige Aufsichts- und Überwachungsorgane bei allen Angelegenheiten rund um das Thema Bauen. Sie nehmen eine Schlüsselfunktion ein und haben damit zugleich eine große Verantwortung gegenüber Auftraggebern und der Öffentlichkeit.“
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Wichtige ExpertInnen auf den Fachgebieten Architektur und Ingenieurwesen::ZiviltechnikerInnen sind freiberuflich tätige, staatlich befugte und beeidete Personen, die auf den Fachgebieten Architektur und Ingenieurwesen tätig sind. Sie sind planend, beratend und gutachterlich tätig. Die Befugnis als Ziviltechniker erfordert: ein Studium an einer Universität oder Fachhochschule, eine dreijährige einschlägige Berufspraxis, die Ablegung der Ziviltechnikerprüfung sowie die Leistung eines Eides.
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Wichtige ExpertInnen auf den Fachgebieten Architektur und Ingenieurwesen::ZiviltechnikerInnen sind freiberuflich tätige, staatlich befugte und beeidete Personen, die auf den Fachgebieten Architektur und Ingenieurwesen tätig sind. Sie sind planend, beratend und gutachterlich tätig. Die Befugnis als Ziviltechniker erfordert: ein Studium an einer Universität oder Fachhochschule, eine dreijährige einschlägige Berufspraxis, die Ablegung der Ziviltechnikerprüfung sowie die Leistung eines Eides.
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Wichtige ExpertInnen auf den Fachgebieten Architektur und Ingenieurwesen::ZiviltechnikerInnen sind freiberuflich tätige, staatlich befugte und beeidete Personen, die auf den Fachgebieten Architektur und Ingenieurwesen tätig sind. Sie sind planend, beratend und gutachterlich tätig. Die Befugnis als Ziviltechniker erfordert: ein Studium an einer Universität oder Fachhochschule, eine dreijährige einschlägige Berufspraxis, die Ablegung der Ziviltechnikerprüfung sowie die Leistung eines Eides.
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Wichtige ExpertInnen auf den Fachgebieten Architektur und Ingenieurwesen::ZiviltechnikerInnen sind freiberuflich tätige, staatlich befugte und beeidete Personen, die auf den Fachgebieten Architektur und Ingenieurwesen tätig sind. Sie sind planend, beratend und gutachterlich tätig. Die Befugnis als Ziviltechniker erfordert: ein Studium an einer Universität oder Fachhochschule, eine dreijährige einschlägige Berufspraxis, die Ablegung der Ziviltechnikerprüfung sowie die Leistung eines Eides.
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Wichtige ExpertInnen auf den Fachgebieten Architektur und Ingenieurwesen::ZiviltechnikerInnen sind freiberuflich tätige, staatlich befugte und beeidete Personen, die auf den Fachgebieten Architektur und Ingenieurwesen tätig sind. Sie sind planend, beratend und gutachterlich tätig. Die Befugnis als Ziviltechniker erfordert: ein Studium an einer Universität oder Fachhochschule, eine dreijährige einschlägige Berufspraxis, die Ablegung der Ziviltechnikerprüfung sowie die Leistung eines Eides.
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Wichtige ExpertInnen auf den Fachgebieten Architektur und Ingenieurwesen::ZiviltechnikerInnen sind freiberuflich tätige, staatlich befugte und beeidete Personen, die auf den Fachgebieten Architektur und Ingenieurwesen tätig sind. Sie sind planend, beratend und gutachterlich tätig. Die Befugnis als Ziviltechniker erfordert: ein Studium an einer Universität oder Fachhochschule, eine dreijährige einschlägige Berufspraxis, die Ablegung der Ziviltechnikerprüfung sowie die Leistung eines Eides.
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Vereidigung von 17 ZiviltechnikerInnen durch LR Tittler
Bregenz (VLK) – 17 ZiviltechnikerInnen wurden heute (Dienstag) von Landesrat Marco Tittler in Bregenz vereidigt. Der Wirtschaftslandesrat gratulierte zum erfolgreichen Abschluss: „Sie sind wichtige Aufsichts- und Überwachungsorgane bei allen Angelegenheiten rund um das Thema Bauen. Sie nehmen eine Schlüsselfunktion ein und haben damit zugleich eine große Verantwortung gegenüber Auftraggebern und der Öffentlichkeit.“
ZiviltechnikerInnen sind freiberuflich tätige, staatlich befugte und beeidete Personen, die auf den Fachgebieten Architektur und Ingenieurwesen tätig sind. Sie sind planend, beratend und gutachterlich tätig. Die Befugnis als Ziviltechniker erfordert: ein Studium an einer Universität oder Fachhochschule, eine dreijährige einschlägige Berufspraxis, die Ablegung der Ziviltechnikerprüfung sowie die Leistung eines Eides.
Quelle: Land Vorarlberg