Weitere Hiobsbotschaft für Unternehmer – neue EU-Pflichtdatenbank ab 5.1.2021 – SCIP!

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Weitere Hiobsbotschaft für Unternehmer – neue EU-Pflichtdatenbank ab 5.1.2021 – SCIP!
Foto: MDP/Heldenliebe Fotografie Sonja P e.U.
22 Dez 14:00 2020 von OTS Print This Article

Alle Hersteller, Händler und Importeure müssen deren Artikel, die mehr als 0,1 Gewichtsprozent gefährliche oder bedenkliche Stoffe enthalten, in SCIP erfassen.

Güssing (OTS) - Neue EU-Pflichtmaterialdatenbank SCIP verpflichtend ab 5. Jänner 2021 – Petra Punz informiert und begleitet Unternehmen mit dem SCIP-Helpdesk .

Ab dem 5. Jänner 2021 sind alle Hersteller, Importeure und Händler gesetzlich verpflichtet, ihre Produkte, welche gefährliche oder bedenkliche Substanzen über 0,1 Gewichtsprozent wie z.B. Blei enthalten, an die SCIP-Datenbank der ECHA (Europäische Chemikalienagentur) zu übermitteln. Hintergrund dazu ist REACH und die Abfallrahmenrichtlinie/WFD.

"Schon jetzt müssen bedenkliche und gefährliche Substanzen (SVHCs) über 0,1 Gewichtsprozent der verbauten und verkauften Artikel den Unternehmen bekannt sein, welche dies wiederum ihren Kunden mitteilen müssen, doch nur die wenigsten Unternehmen haben das bis jetzt umgesetzt", so Punz. "Mit der neuen gesetzlichen Verpflichtung wird es keine Ausnahmen oder Aufschiebungen bei den Prüfungen ab dem 5. Jänner 2021 mehr geben. Es kann hohe Geldstrafen und weitere Konsequenzen, z.B. CE-Aberkennung, nach sich ziehen", erklärt die SCIP-Helpdesk Gründerin Punz.

Genau hier setzt der SCIP-Helpdesk von Petra Punz an. Sie unterstützt Unternehmen bei der Einführung und Anwendung von SCIP aufgrund der Abfallrahmenrichtlinie/WFD (Waste Framework Directive) mit einer Online-Helpdesk-Lösung.

Ihr Motto dabei ist: "Geht nicht, gibt's nicht!"

"Die SCIP-Datenbank ist für den B2B-Bereich verpflichtend, aber auch alle Unternehmen im B2C-Bereich müssen aufpassen, denn durch das Projekt EU-Life-AskREACH werden auch Konsumenten mit der App „Scan4Chem“ hingeführt, die Produkte vor dem Kauf zu scannen bzw. Herstellern/Händlern Anfragen zu den enthaltenen SVHCs zu schicken. Diese haben dann 45 Tage Zeit, eine Antwort zu senden", erklärt Petra Punz.

Für Unternehmen wäre es wichtig, eine Ersterfassung der Substanzen von den Lieferanten – am besten in einer bestehenden Online-Datenbanklösung – zu sammeln, von der aus die betroffenen SVHC-Substanzen abgefragt werden können. Das wäre auch ideal für Auditierungen oder Prüfungen durch das Land oder den Bund. Einige Datenbanken, wie auch die bestehende Online-Datenbank, haben eine S2S(System2System)-Anbindung an SCIP, d.h. die Daten können damit hochgeladen werden.

Seit 2011 ist Petra Punz im Bereich IMDS-Datenerfassung aufgrund der EU-Altautoverordnung (IMDS) in der Automobilzulieferindustrie selbstständig und bringt über 20 Jahre IMDS-Erfahrung mit. Seit dem heurigen Jahr hat sie ihr Angebot mit dem SCIP-Helpdesk erweitert.

Petra Punz steht sehr gerne für Interviews zur Verfügung.

Mehr Informationen finden Sie auf: www.scip.help


Quelle: OTS



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