Weg frei für Tierhalteverbot nach Tierquälerei

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Kärnten

17 Mär 07:00 2019 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

LHStv.in Prettner: Hüttenberger "Rinderaffäre" war Thema bei Landestierschutzreferenten-Konferenz in Bregenz

Klagenfurt (LPD). Die Hüttenberger "Rinderaffäre", die Kärnten im Feber 2018 beschäftigte, war auch bei der heute, Freitag, in Bregenz tagenden Landestierschutzreferenten-Konferenz Thema. Kärnten brachte nämlich, ausgehend von diesem Fall, den Antrag auf Änderung des Tierschutzgesetzes bei gerichtlich festgestellter Tierquälerei (§ 39) ein. "Als das Gericht im Vorjahr den Rinderhalter wegen Tierquälerei zwar verurteilt hatte, gegen ihn aber dennoch kein Tierhalteverbot ausgesprochen wurde, war das Unverständnis in Kärnten groß", konkretisierte die zuständige Referentin, LHStv.in Beate Prettner.

Wie Prettner informierte, wurde der Antrag positiv aufgenommen - und in der Folge der einstimmige Beschluss gefasst, dass Kärnten als vorsitzführendes Land den entsprechenden Antrag bei der nächsten Tagung des Vollzugsbeirates einbringen solle. "Es werden dann einheitliche Kriterien für die Verhängung eines Tierhalteverbotes definiert", erklärte Prettner. "Damit verhindern wir, dass es zu wiederholter Tierquälerei kommen kann", zeigte sich die Referentin zufrieden.

Positiv aufgenommen wurde auch der Antrag Kärntens, in (neu zu errichtenden) Stallgebäuden Rauchmelder anbringen zu müssen bzw. alte Stallungen mit diesbezüglichen Übergangsfristen zu versehen. "Tatsache ist, dass jedes Jahr viele Tiere bei Bränden in Stallungen verenden." Der Antrag wird nun der Landesagrarreferenten-Konferenz, die in Kärnten stattfindet, zugewiesen.


Quelle: Land Kärnten



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