Wahlkarten rechtzeitig beantragen
Foto: Stadt Innsbruck
Fristen zur Wahl im Überblick
Am Sonntag, 29. September, finden in Österreich Nationalratswahlen statt. Wer an diesem Tag den Weg zu Wahlkabine nicht gehen kann, hat die Möglichkeit mit einer Wahlkarte zu wählen. Diese kann am jeweiligen Gemeinde- bzw. Stadtamt/Stadtmagistrat beantragt werden. Um sicherzustellen, dass alle Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben können, wird dazu geraten, die Wahlkarte rechtzeitig abzuholen.
Wichtige Fristen
Wahlberechtigte können Wahlkarten persönlich, online oder per Post beantragen. Das Wahlkartenbüro (Rathaus, 6. Stock, Zimmer 6.102) ist jeweils werktags Montag bis Donnerstag durchgehend von 8.00 bis 17.00 Uhr und am Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr geöffnet. Dort kann unter Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises die Wahlkarte persönlich bis spätestens Freitag, 27. September, 12.00 Uhr, beantragt werden. Mit einer Wahlkarte kann in jedem Wahllokal oder per Briefwahl gewählt werden. „Erfahrungsgemäß herrscht am Freitag vor dem Wahlsonntag vermehrter Andrang im Wahlkartenbüro. Das Bundesministerium für Inneres (BMI) schließt das Wahlkartenprogramm österreichweit pünktlich um 12.00 Uhr, sodass danach keine Wahlkarten mehr ausgestellt werden können. Wir raten daher dringend, die Wahlkarten möglichst vor Freitag, 27. September, zu besorgen“, betont Mag. Edith Margreiter, Leiterin des Amts „Allgemeine Bezirks- und Gemeindeverwaltung“, das für die Abwicklung der Wahlen zuständig ist und ergänzt: „Wer die Wahlkarte schriftlich beantragt, sollte außerdem unbedingt die Dauer des Postlaufes für die Zu- und Rücksendung beachten.“
Unter www.innsbruck.gv.at beziehungsweise www.wahlkartenantrag.at stehen Formulare bereit, über die eine Wahlkarte online mit der hochgeladenen Kopie eines gültigen Lichtbildausweises oder mittels Handysignatur bis spätestens Mittwoch, 25. September beantragt werden kann. Eine Anleitung zum richtigen Ausfüllen befindet sich direkt auf den Wahlkarten. Damit die Wahlkarten berücksichtigt werden können, müssen diese bis spätestens Sonntag, 29. September, 17.00 Uhr, direkt im Rathaus eingelangt sein beziehungsweise im Wahllokal abgegeben werden. Alle Informationen unter: www.innsbruck.gv.at.
Richtiges Wahllokal mit einem Klick
Unter www.innsbruck.gv.at/wahllokale können Innsbrucks BürgerInnen schnell und einfach nachschauen, welches Wahllokal für sie zuständig ist. Gibt man in der interaktiven Karte seine Wohnadresse ein, bekommt man durch einen Klick auf die Hausnummer sofort Standort, Name und Anschrift des zuständigen Wahllokals angezeigt und ob dieses barrierefrei zugänglich ist.
Die Wahllokale haben am Tag der Nationalratswahl von 8.00 bis 17.00 Uhr geöffnet. Wählen dürfen alle österreichischen StaatsbürgerInnen, die spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Österreichische StaatsbürgerInnen, die am Stichtag (9. Juli 2019) ihren Hauptwohnsitz im Ausland hatten und zum 8. August 2019 in das Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen waren, sind ebenfalls zur Wahl zugelassen.
Quelle: Stadt Innsbruck