Wahlkarten für die Stichwahl beantragen

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Foto: Land Salzburg
11 Mär 19:00 2019 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Was zu tun ist, wenn man seine Stimme am 24. März nicht im Wahllokal abgibt

(LK) In 11 Salzburger Gemeinden wird die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister bei einer Stichwahl am 24. März gewählt. Wer an diesem Tag nicht in seiner Heimatgemeinde ist, kann dort ab sofort eine Wahlkarte beantragen. Letzter möglicher Termin dafür ist der 21. März.

Die Wahlkarte kann schriftlich, per E-Mail oder mündlich während der Amtsstunden, nicht jedoch telefonisch, angefordert werden. Die Wahlkarte ist ein beiges Kuvert mit aufgedruckter Rücksendeadresse. Es enthält ein Wahlkuvert und einen Stimmzettel mit den Namen der beiden Bürgermeister-Kandidaten. Wichtig ist, dass auf dem Wahlkartenkuvert an der dafür vorgesehenen Stelle unterschrieben wird. Sonst kann die Stimme nicht gewertet werden.

Alle Informationen zur Wahl inklusive Wahllokale sind kompakt unter www.salzburg.gv.at/gw19 zusammengefasst.



Quelle: Land Salzburg



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