Wählerverzeichnisse für Nationalratswahl liegen auf

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Foto: Land Salzburg
31 Jul 08:00 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

Berichtigungsanträge sind bis 8. August möglich

(LK) Am 29. September findet die Nationalratswahl statt. Dafür muss der eigene Name im Wählerverzeichnis aufscheinen. Von 30. Juli bis 8. August liegen diese in den meisten Gemeindeämtern des Landes auf. In Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern beginnt diese Frist erst am 2. August.

Zur Wahl einer beziehungsweise eines der 183 Abgeordneten sind alle Österreicher berechtigt, die spätestens am Wahltag ihren 16. Geburtstag feiern. Auslandsösterreicher müssen dafür in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein.

Ausschlaggebend ist Wohnsitz am Stichtag

Während der Auflage der Wählerverzeichnisse kann grundsätzlich während der Amtsstunden bei vermuteten Fehlern ein Berichtigungsantrag gestellt werden. Ausschlaggebend für die Eintragung in die Wählerverzeichnisse ist der Wohnsitz am Stichtag der Wahl, das war der 9. Juli. Personen, die seither und bis zum Wahltag am 29. September übersiedelt sind oder übersiedeln werden, müssen in ihrer früheren Wohnsitzgemeinde wählen oder eine Wahlkarte beantragen.

Stichtage für die Wahlkarte

Mit dieser können sie in jeder österreichischen Gemeinde oder per Briefwahl wählen. Wahlkarten können schriftlich bis 25. September und mündlich (nicht telefonisch) bis 27. September bei der Wohnsitzgemeinde beantragt werden.

Infoseite auf Landes-Website

Weitere Informationen wie bisherige Ergebnisse, die Zusammensetzung der Wahlbehörde und der Wahlkalender finden sich unter www.salzburg.gv.at/nrw19.


Quelle: Land Salzburg



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