Wählerverzeichnisse der Nationalratswahl 2019 liegen auf

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Tirol

02 Aug 14:00 2019 von Redaktion Salzburg Print This Article

542.756 Personen in Tirol wahlberechtigt

Bis 8. August 2019 liegen die Wählerverzeichnisse für die Nationalratswahl am 29. September 2019 in den Tiroler Gemeinden zur öffentlichen Einsicht auf. Alle Wahlberechtigten, in Tirol sind dies vorläufig 542.756 Personen, sind in das Wählerverzeichnis der Gemeinde einzutragen, in der sie am Stichtag, 9. Juli 2019, ihren Hauptwohnsitz haben oder als „AuslandsösterreicherInnen“ vor dem Wegzug ins Ausland hatten.

Österreichische StaatsbürgerInnen können bis 8. August 2019 die Aufnahme oder Streichung aus dem Wählerverzeichnis bzw. Berichtigungen beantragen. Das ist entweder schriftlich oder mündlich bei der zuständigen Stelle im Gemeindeamt möglich.

Information zur Kundmachung der Auflegung

Die BürgermeisterInnen haben die Auflegung des Wählerverzeichnisses durch Anschlag an der Amtstafel der Gemeinde kundzumachen. In Gemeinden mit mehr als 10.000 EinwohnerInnen ist außerdem vor Beginn der Einsichtsfrist in jedem Haus eine Kundmachung anzuschlagen: Darin sind die im betreffenden Haus wohnenden, in das Wählerverzeichnis eingetragenen Personen mit Familien- und Vornamen anzuführen. Außerdem ist die Amtsstelle, bei der Berichtigungsanträge gegen das Wählerverzeichnis einzubringen sind, zu bezeichnen.

Bundesverwaltungsgericht für Beschwerden

Die Gemeindewahlbehörde hat über Berichtigungsanträge binnen sechs Tagen nach Einlangen zu entscheiden. Diese Wahlbehörde hat die Entscheidung den Antragstelle-rInnen sowie den von der Entscheidung Betroffenen unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Gegen die Entscheidungen der Gemeindewahlbehörde können die AntragstellerInnen sowie die von der Entscheidung Betroffenen binnen zwei Tagen nach Zustellung der Entscheidung schriftlich bei der Gemeinde eine Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht einbringen. Das Bundesverwaltungsgericht hat über diese Beschwerden binnen vier Tagen nach Einlangen bei der Gemeinde ohne Anberaumung einer mündlichen Verhandlung in der Sache selbst zu entscheiden. Nach dem Abschluss des Berichtigungs- und Beschwerdeverfahrens haben die BürgermeisterInnen das Wählerverzeichnis abzuschließen.

„AuslandsösterreicherInnen“ müssen sich eintragen

An der Nationalratswahl 2019 können auch TirolerInnen bzw. ÖsterreicherInnen mit Hauptwohnsitz im Ausland teilnehmen. „AuslandsösterreicherInnen“ können ihr Wahl-recht nur ausüben, wenn sie rechtzeitig einen Antrag auf Eintragung in die Wählerevi-denz für Wahlberechtigte im Ausland bei ihrer seinerzeitigen Heimatgemeinde (das ist die Gemeinde des letzten Hauptwohnsitzes in Tirol) gestellt haben bzw. stellen. Wer eine solche Eintragung noch nicht veranlasst hat, sollte dies noch bis spätestens 8. August 2019 vornehmen lassen.

Um mittels Briefwahl an der Nationalratswahl teilzunehmen, müssen Wahlkarten bei den Gemeinden beantragt werden. Diese sind so rechtzeitig zur Post zu geben, dass sie bis zum Wahltag bei der Bezirkswahlbehörde einlangen. Die Ausstellung der Wahlkarten durch die Gemeinden wird Anfang September 2019 beginnen. Anträge können schon jetzt gestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter Externer Link www.tirol.gv.at/verfassungsdienst.


Quelle: Land Tirol



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