Vortäuschung einer Straftat und Selbstverletzung

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Messer - Symbolbild
© JörgBlanke, pixelio.de
31 Jän 08:35 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

Am 30. Jänner 2020, kurz vor 03.00 Uhr, erstattete ein 21-jähriger Salzburger via Polizeinotruf Anzeige, dass er in Hallein bei einem Streit zwischen zwei Personen helfen wollte und dabei von einem unbekannten Täter mit einem Messer verletzt sei.
Die einschreitenden Polizisten konnten den alkoholisierten Salzburger vor einem Haus am Boden liegend wahrnehmen. Der Mann wies Verletzungen im Bauchbereich und am rechten Knie auf. Nach der Erstversorgung durch die Einsatzkräfte des Roten Kreuzes wurde der 21-Jährige in das Uniklinikum Salzburg eingeliefert. Der Salzburger konnte den Täter nicht beschreiben. Das 8,5 cm lange Küchenmesser konnte in unmittelbarer Nähe des Vorfallsortes aufgefunden und sichergestellt werden. Die Ermittlungen ergaben, dass seine Angaben zum Tatort und Spurenlage nicht übereinstimmen. Des weiteren ergab die ärztliche Untersuchung unter Beiziehung eines Gerichtsmediziners, dass er sich die Verletzungen selbst zugefügt hat. Der Salzburger wird wegen Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung bei der Staatsanwaltschaft Salzburg zur Anzeige gebracht.



Quelle: LPD Salzburg



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