Vorsicht beim Autokauf im Internet

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ÖAMTC
05 Mär 15:00 2017 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Wer sich einen Gebrauchtwagen anschaffen möchte, dem stehen einige Möglichkeiten zur Verfügung. Eine davon ist der Kauf im Internet. Unter die vielen seriösen Online-Plattformen und (Privat-)Verkäufer mischen sich aber leider auch immer wieder Betrüger. ÖAMTC Rechtsexperte Lukas Thallinger erklärt, worauf beim Online-Autokauf geachtet werden sollte.

Sobald die Temperaturen wieder steigen und sich der Frühling ankündigt, sind die ÖAMTC Rechtsexperten begehrte Ratgeber zum Thema Autokauf im Internet: „Viele informieren sich grundsätzlich über die Rechte und Pflichten von Verkäufern und Käufern. Leider hatten wir heuer aber auch bereits Anfragen von Mitgliedern, die offensichtlich Opfer eines Betrugs wurden“, berichtet Lukas Thallinger vom ÖAMTC Rechtsservice.


Informationen einholen

Vor einem Autokauf im Internet muss geklärt sein, ob der Anbieter des Wunschfahrzeuges selbst verkauft oder nur für jemanden vermittelt: „Die Herkunft des Verkäufers oder des Vermittlers ist in zweierlei Hinsicht wesentlich: Ist dieser nicht in Österreich ansässig, kommt zumeist dessen Recht bei Vertragsstreitigkeiten zur Anwendung. Davon wird in weiterer Folge auch die Gewährleistung und Garantie beeinflusst“, weiß Thallinger.


ÖAMTC Mitglied wurde Opfer von Betrug

Bei ausländischen Anbietern ist zusätzlich im Detail festzulegen, wie das Fahrzeug übergeben wird: Ist es abzuholen oder wird es geliefert? Gilt das Angebot überhaupt für österreichische Käufer? Entstehen zusätzliche Kosten? Die Klärung dieser Fragen erspart ein böses Erwachen: „Ein Mitglied entdeckte kürzlich auf einer Online-Plattform sein Wunschfahrzeug zu einem sehr attraktiven Preis. Das Auto befand sich zwar in England, laut dem Verkäufer stellten der Verkauf sowie der Transport nach Österreich jedoch kein Problem dar. Dem potenziellen Käufer wurde sogar mehrmals angeboten, jederzeit vom Kauf zurücktreten zu können – selbst nach erfolgter Lieferung. Die Korrespondenz erfolgte auf Englisch und ausschließlich via E-Mail. Der Interessent des Fahrzeuges wurde gebeten, einen Kostenbeitrag für die Spedition zu überweisen, dem kam er auch nach. Kurz darauf war der Verkäufer nicht mehr erreichbar, das Auto kam nie an und der Kostenbeitrag wurde nie rücküberwiesen. Die Chancen auf Schadenersatz sind gleich null“, erzählt der Jurist.


Beim Autokauf im Internet rät der ÖAMTC:

  • Informationen und Erfahrungen über die jeweilige Plattform einholen

  • Soweit möglich die Angaben zu Verkäufer und Fahrzeug überprüfen

  • Keine Zahlungen ohne Sicherheit vorleisten – nur gegen Übergabe des Fahrzeugs

  • Vorsicht bei Zahlung mittels Verrechnungsschecks

  • Vor Vertragsunterzeichnung Probefahrt und Kaufüberprüfung vereinbaren

  • Mündliche Vereinbarungen schriftlich im Vertrag festhalten



Quelle: ÖAMTC



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