Volksbegehren: Eintragungen kommende Woche möglich
Zwei Begehren liegen im 6. Stock des Rathauses zur Einsicht und Unterschrift bereit
Ab kommenden Montag, 25. März, besteht die Möglichkeit, durch Unterschriften die Zustimmung zu zwei verschiedenen Volksbegehren abzugeben. Im Rathaus ist das bis Montag, 1. April, von Montag bis Samstag möglich. Einerseits liegt das Volksbegehren „Für verpflichtende Volksabstimmungen“ sowie jenes mit der Kurzbezeichnung „CETA – Volksabstimmung“ auf.
Stimmberechtigt sind alle österreichischen StaatsbürgerInnen, die das 16. Lebensjahr bis zum letzten Eintragungstag vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Eine Eintragung in der Wählerevidenz bis zum Stichtag am 18. Februar 2019 ist ebenfalls Voraussetzung. All jene, die für die Begehren bereits im Vorfeld eine Unterstützungserklärung abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen. Ihre Unterstützung wird als gültige Eintragung gezählt.
Öffnungszeiten für die Eintragung
Die Volksbegehren liegen im 6. Stock des Rathauses in Zimmer 6.102 (Lifte in der RathausGalerie) auf. Dort können Interessierte montags, mittwochs und freitags zwischen 08.00 und 16.00 Uhr, dienstags und donnerstags von 08.00 bis 20.00 Uhr sowie am Samstag von 08.00 bis 12.00 Uhr ihre Unterschrift leisten. Sonntags ist geschlossen.
Online eintragen
Parallel zur handschriftlichen Eintragung im Rathaus können die Volksbegehren auch online unter www.bmi.gv.at/volksbegehren unterschrieben werden. Im Internet ist eine Eintragung bis Montag, 1. April, um 20.00 Uhr möglich. (DH)
Quelle: Stadt Innsbruck