Volksbegehren 2018: Eintragungszeitraum beginnt am Montag

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Wien

29 Sep 07:00 2018 von Redaktion Salzburg Print This Article

Unterschrift österreichweit in einem beliebigen Eintragungslokal oder online möglich – alle Infos auf www.wahlen.wien.at

Vom 1. bis 8. Oktober 2018 findet österreichweit der gemeinsame Eintragungszeitraum für die drei Volksbegehren "Frauenvolksbegehren", "Don’t smoke" und "ORF ohne Zwangsgebühren" statt. In diesem Zeitraum haben die Stimmberechtigten Gelegenheit, mit ihrer Unterschrift

• in einem beliebigen Eintragungslokal in ganz Österreich oder• online mittels elektronischer Signatur (Handy-Signatur oder Bürgerkarte) unter www.bmi.gv.at

ihre Zustimmung zu einem oder mehreren dieser Volksbegehren zu erklären.

Hat eine stimmberechtigte Person eines der Volksbegehren bereits im Einleitungsverfahren unterstützt, dann zählt ihre Stimme für dieses Volksbegehren bereits. Eine nochmalige Unterschrift für dieses Volksbegehren ist nicht mehr möglich. Noch nicht unterstützte Volksbegehren können selbstverständlich im Eintragungszeitraum unterschrieben werden.

Öffnungszeiten der Wiener Eintragungslokale

Die Wiener Eintragungslokale sind im Eintragungszeitraum zu folgenden Zeiten geöffnet:

• Montag, 1. bis Mittwoch, 3. Oktober 2018, 8 bis 18 Uhr• Donnerstag, 4. Oktober 2018, 8 bis 20 Uhr• Freitag, 5. Oktober 2018, 8 bis 18 Uhr• Samstag, 6. und Sonntag, 7. Oktober 2018, 8 bis 13 Uhr• Montag, 8. Oktober 2018, 8 bis 20 Uhr

Für die Stimmabgabe ist unbedingt ein Identitätsdokument (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Studierendenausweis, ...) erforderlich.

Über die Standorte und die Barrierefreiheit der Eintragungslokale informieren:

• Internet: www.wahlen.wien.at

• Stadtservice Wien - Stadtinformation: Telefon 01/50 255 (Montag bis Freitag von 7.30 bis 18 Uhr)

• Kundmachungen in allen Amtshäusern

Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Bettlägerigkeit, die kein Eintragungslokal persönlich aufsuchen können, ist auch bei diesen Volksbegehren der Besuch durch eine mobile Eintragungsstelle an einer privaten Adresse möglich. Dieser Besuch muss beim zuständigen Wahlreferat des Magistratischen Bezirksamtes beantragt werden.

Die Stadt Wien bietet im Internet umfangreiche Informationen rund um die Volksbegehren unter www.wahlen.wien.at an. Hier findet man unter anderem auch die genauen Wortlaute der Volksbegehren. (Schluss)


Quelle: Stadt Wien



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