Vignettenbefreiung - Keine wesentliche Veränderung der Verkehrsflüsse bisher feststellbar

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23 Jän 05:00 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

LR Tittler: Kurzer Beobachtungszeitraum und eine Vielzahl an Faktoren müssen bei der Interpretation der Verkehrsdaten berücksichtigt werden

Bregenz (VLK) – Die Mitte Dezember 2019 eingeführte Vignettenbefreiung zwischen Hörbranz und Hohenems hat bis zum heutigen Zeitpunkt (22. Jänner) zu keinen deutlichen Verlagerungen der Verkehrsflüsse im Rheintal geführt, informiert Verkehrslandesrat Marco Tittler. „Die erhobenen Verkehrsdaten lassen derzeit noch keine konkreten und aussagekräftigen Rückschlüsse zu, weil für eine sorgfältige Analyse zahlreiche Einflussfaktoren auf das Verkehrsaufkommen berücksichtigt werden müssen.“ So kommt neben dem bislang erst kurzen Beobachtungszeitraum als zusätzliche Herausforderung hinzu, dass beispielsweise auch die Wetterlage, der Schneemangel und die unterschiedlich gelegenen Feiertage Vergleiche mit den Vorjahren beeinflussen. Ebenso zu berücksichtigen ist die Tatsache, dass die Vignette 2019 noch bis Ende Jänner 2020 gültig ist.

Mit dem Beschluss zur Befreiung eines Abschnitts der A 14 Rheintal Autobahn von der Vignettenpflicht hat der österreichische Nationalrat die Bundesministerin auch verpflichtet, bis Februar 2021 eine Evaluierung dieser Maßnahme in Zusammenarbeit mit den Bundesländern und der ASFINAG vorzunehmen. Landesrat Marco Tittler hatte aber bereits im Dezember 2019 in Aussicht gestellt, dass seitens des Landes Vorarlberg zusätzlich noch ergänzende Beobachtungen auf den Landesstraßen in Form eines engmaschigen Monitorings der Verkehrsdaten vorgenommen wird.

20 Zählstellen im Landesstraßennetz unter sorgfältiger Beobachtung

Die Verkehrsflüsse werden an insgesamt 20 ausgewählten Messstellen zwischen Hörbranz und St. Anton i.M. einer intensivierten Beobachtung unterzogen. Ziel dabei ist, etwaige Verlagerungen von Verkehrsaufkommen frühzeitig zu erkennen und nicht auf eine Schlussevaluierung warten zu müssen, sondern in engen Abständen einen fundierten Überblick über die tatsächliche Entwicklung des Verkehrsgeschehens zu gewinnen. Bei der Auswahl der Zählstellen wurde auch auf die Sorgen einiger Destinationen eingegangen, dass die Mautbefreiung des Teilabschnitts der A 14 auch auf sie Auswirkungen haben könnte:

  • Hörbranz, L190, km 63,18
  • Lochau, L190, km 60,51
  • Hard, L202, km 4,40
  • Dornbirn, L41, km 3,09
  • Höchst, L202, km 10,20 (Grenze)
  • Lustenau, L204, km 6,6 (Grenze)
  • Dornbirn, L204, km 2,95
  • Hohenems, L46, km 1,8 (Grenze)
  • Hohenems, L46, km 0,25
  • Lustenau, L203, km 6,50 (Schmitter)
  • Altach, L203, km 1,37
  • Altach, L55, km 0,15
  • Mäder, L58, km 4,90 (Grenze)
  • Bludenz, L190, km 4,17
  • Bludenz, L190, km 0,83
  • Bludenz, L190, km 0,96
  • Bludenz, L97, km 0,11
  • St. Anton, L188, km 82,33
  • Dornbirn, L200, km 3,50, Achraintunnel
  • Alberschwende, L200, km 14,1 (Müselbach)

Auswertung von Verkehrsdaten gemeinsam mit der ASFINAG

In Ergänzung dazu wurden bereits erste Vorgespräche mit der ASFINAG zur Koordination des Verkehrsmonitorings vorgenommen. Die ASFINAG erhebt die Daten anhand der automatischen Zählstellen von Hörbranz bis Altach sowie – vertiefend – an den Rampen der Anschlussstelle Hohenems. Diese Daten werden monatlich erfasst, sind derzeit jedoch noch nicht flächendeckend verfügbar.

„Aufschlüsse erwarten wir uns insbesondere auch von einer gemeinsamen Auswertung von Verkehrsdaten der A 14 sowie der Landesstraßen. Denn in einigen Betrachtungsgebieten werden sich erst aus einer kombinierten Analyse der Verkehrsdaten von Bundes- und Landesstraßen aussagekräftige Schlussfolgerungen über die tatsächliche Verlagerung des Verkehrs gewinnen lassen“, so Landesrat Tittler.

So wurden folgende Betrachtungsräume für das regelmäßige Monitoring gemeinsam mit der ASFINAG festgelegt:
1. Vergleich zwischen Verkehrsentwicklung A 14 nördlich Hohenems (mautfrei) und A 14 südlich Hohenems (mautpflichtig)
2. Detailbetrachtung Hohenems durch Gesamtbetrachtung der folgenden Zählstellen: A 14 Rampen AST Hohenems / A 14 nördlich Hohenems (mautfrei) / A 14 südlich Hohenems (mautpflichtig) / L 46 Grenze zu Diepoldsau / L 203 Altach
3. A 14 Pfändertunnel / L 190 Lochau Klause (Darstellung der Prozentverteilung der Verkehre in diesem Querschnitt)
4. A 14 Grenze bei Hörbranz / L 190 Hörbranz / L 190 Lochau (etwaige Rückschlüsse über Verkehr, der bis Lochau-Hörbranz auf A 14 bleibt, dann aber auf Landesstraßennetz weiterfährt)
5. In Abklärung befindet sich derzeit, ob evtl. auch die Vignettenverkaufszahlen regional ausgewertet werden können.

Beobachtungszeiträume

Während die Zahlen zu den Zählstellen im Landesstraßennetz sonst in der Regel nur quartalsmäßig validiert und im Anschluss veröffentlicht werden, wurde für die 20 ausgewählten Zählstellen nun ein engmaschigerer Auswertungsmodus festgelegt. „Ziel ist es, eine monatliche Auswertung der Zählstellen vorzunehmen, womit auch eine Vergleichbarkeit der Daten mit jenen der Zählstellen der ASFINAG gewährleistet ist“, informiert Tittler.

Um differenzierte Aussagen zum Pendler- und Wirtschaftsverkehr, Reiseverkehr sowie Gesamtverkehr machen zu können, werden die Daten in den Kategorien werktäglicher durchschnittlicher Verkehr (DTVw Di-Do), täglicher durchschnittlicher Verkehr am Wochenende (DTV Sa-So) und täglicher durchschnittlicher Verkehr (DTV Mo-So) ausgewertet und mit den Zeiträumen der vergangenen Jahre verglichen. Ebenso werden Ferienzeiträume in Vorarlberg und seinen Nachbarländern in den Analysen berücksichtigt und separat einer Betrachtung unterzogen.

Zahlreiche Faktoren beeinflussen das Verkehrsaufkommen

Aus den ersten fünf Wochen seit Einführung der Vignettenbefreiung am 15. Dezember 2019 lassen sich bislang keine erheblichen Veränderungen der Verkehrsflüsse und Verkehrsaufkommen erkennen. Dies liegt einerseits am Umstand, dass zwei dieser ersten Wochen aufgrund der Feiertage bzw. Ferien und dem damit verbundenen besonderen Verkehrsgeschehen nur schwer mit anderen Wochen (vor der Mautbefreiung) vergleichbar sind. Selbst ein Vergleich der Weihnachts- bzw. Neujahrswoche mit den jeweiligen Weihnachts- bzw. Neujahrswochen der Vorjahre gestaltet sich schwierig, da viele Einflussfaktoren, die auf das Verkehrsaufkommen Auswirkungen haben, bei der Gegenüberstellung berücksichtigt werden müssen:

• Unterschiedliche Verkehrsarten sind zu unterscheiden: Transitverkehr, Tagesgäste/Tourismus, Einkaufsverkehr und Pendlerverkehr sind mitunter von unterschiedlichen Faktoren abhängig und entwickeln sich daher unterschiedlich.
• Auf welche Wochentage fallen Feiertage und/oder verlängerte Wochenenden
• Besondere Verkehrstage (Urlauberschichtwechsel / Tagesurlauber / Ferienbeginn bzw. -ende / Faschingswoche / klassische Einkaufstage …)
• Wetterlage mit unmittelbarem Einfluss auf den Tourismusverkehr
• Schneelage: Je nachdem, obvorgelagerte Skigebiete in niederen Höhenlagen in Betrieb sind oder nicht, gestaltet sich das touristische Verkehrsaufkommen deutlich unterschiedlich. Der Jänner 2019 war schneereich; Heuer dagegen konnte nur in höhergelegenen Gebieten bei trockenem, sonnigen Wetter skigefahren werden. Dementsprechend unterschiedlich stellten sich die Verkehrsaufkommen in den einzelnen Landesteilen dar.
• Gültigkeit Vignette 2019 bis 31. Jänner 2020: Zahlreiche PKW-Fahrer besitzen noch eine gültige Vignette, weshalb etwaige Auswirkungen der Vignettenbefreiung erst ab Anfang Februar sichtbar werden könnten.
• Intensität der Grenzkontrollen zur Schweiz
• Sperren einzelner Straßen und Grenzübergänge: Die Sperre des Grenzübergangs Mäder im Sommer 2019 hat zu Verkehrsverlagerungen geführt, manche Autofahrer haben nach Aufhebung der Sperre nicht mehr auf die ursprüngliche Fahrtroute zurückgewechselt.

Noch keine Auswirkungen der Vignettenbefreiung erkennbar

Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass die bisherigen Daten noch nicht aussagekräftig genug sind, um die Entwicklung der Verkehrsaufkommen auf die Vignettenbefreiung zurückzuführen.

Verkehrszunahme im Tourismusverkehr durch gute Wetterverhältnisse

Weitaus gewichtiger als etwaige Auswirkungen der Vignettenbefreiung haben in diesen ersten Wochen die generell höheren Verkehrsaufkommen aufgrund des Tourismusverkehrs zu Buche geschlagen. Vom schönen Wetter konnte der Wintertourismus profitieren, was sich auch im – gegenüber Anfang Jänner 2019, der von besonders herausfordernden winterlichen Bedingungen auf den Straßen geprägt war – gestiegenen Verkehrsaufkommen niederschlägt. Dieser generelle Zuwachs lässt sich sowohl im Leiblachtal als auch im Bregenzerwald und im Montafon deutlich erkennen und dürfte daher nicht mit der Vignettenbefreiung zusammenhängen.

Querschnittbetrachtung: Lochau Klause, L 190 / Pfändertunnel, A 14,
Gesamtverkehrsaufkommen (PKW und LKW)

Zeitraum

Summe DTV

A 14 Pfändertunnel

L 190 Lochau Klause

Dezember 2017

57.957

67,6 %

32,4 %

Dezember 2019

55.469

70,8 %

29,2 %

1.-12. Jänner 2019

50.813

71,5 %

28,5 %

1.-12. Jänner 2020

57.724

74,6 %

25,4 %


Am deutlichsten fällt in diesem Bereich das generell gestiegene Verkehrsaufkommen (knapp +7.000 tägliche Verkehrsbewegungen gegenüber dem Vorjahreszeitraum) auf. Dies bildet eindrucksvoll die Auswirkung der (im Vergleich zum Jänner 2019) weitaus besseren Wetterbedingungen für de Wintertourismus ab.
Hinsichtlich der Verteilung zwischen A 14 und Landesstraße lässt sich eine leichte Entlastung der L 190 im Bereich Lochau-Klause bei gleichzeitiger Steigerung des Verkehrsanteils auf der A 14 in diesem Querschnitt beobachten. Für eine Beurteilung, ob diese Entwicklung durch die Vignettenbefreiung bedingt ist oder schlicht den generellen Trend der Vorjahre fortschreibt, wird ein längerer Betrachtungszeitraum erforderlich sein.

Das gestiegene Verkehrsaufkommen durch Tagesgäste/Tourismusverkehr war auch in verschiedenen Landesteilen augenscheinlich, wie die Verkehrsdaten zu den Zählstellen in Richtung Bregenzerwald und Montafon gleichermaßen illustrieren:

Verkehrsentwicklung im Siedlungsgebiet Hohenems

Im Siedlungsgebiet von Hohenems ist bisher kein Mehrverkehr zu erkennen, der auf eine Beeinflussung durch die Vignettenbefreiung seit 15. Dezember 2019 schließen lässt. Die (leichte) Verkehrszunahme liegt dabei in einem Bereich, der vielmehr als Fortschreibung des jahrelangen Trends zu bezeichnen ist.

Die Zunahme beträgt im Dezembervergleich 3,0 %, im Jänner 2,6 %. Der Zuwachs im Jänner stellt eine Fortführung der natürlichen Steigerung der Vorjahre dar und lässt keinen Schluss auf eine Verlagerung auf Grund der Mautbefreiung zu. Die Steigerung im Dezember 2019 ist mit dem Einkaufsverkehr zu erklären (auffallend hohe Verkehrsaufkommen am Freitag und Samstag).


Während das Aufkommen auf der L 203 in Altach im Vergleich der Dezemberwoche 2019 mit 2018 um 3,0 % abgenommen hat, gibt es im Vergleich der Jännerwoche eine Zunahme von 1,7 % zum Vorjahr. Auch diese Veränderungen entsprechen den Entwicklungen der Vorjahre und lassen keinen Schluss auf eine Verlagerung auf Grund der Mautbefreiung zu.


Verkehrsentwicklung an den Grenzübergängen / Auffächerung auf Grenzübergänge

In der folgenden Abbildung ist die Aufteilung der Verkehrsströme über die vier Grenzübergänge Höchst, Lustenau, Hohenems und Mäder dargestellt. Dabei ist die Verlagerung auf Grund der Brückensperre der Grenzbrücke Mäder im Sommer 2019 auf die Umleitungsroute über Hohenems-Diepoldsau sehr deutlich erkennbar. Eine Fortführung der Beobachtung der Anteile in den nächsten Wochen/Monaten müsste etwaige Verlagerungen zwischen den Grenzübergängen auf Grund der Vignettenbefreiung erkennbar machen. Der bisherige Trend lässt auf eine Steigerung an der Grenze Hohenems zu Gunsten von Mäder erkennen. Der Zeitraum ist jedoch für eine belastbare Aussage bisher noch zu kurz gefasst.


An der Zählstelle am Grenzübergang Lustenau ist keine ungewöhnliche Veränderung zu sehen.


Am Grenzübergang Hohenems-Diepoldsau ist im Jänner (nach der Mautbefreiung) lediglich ein Anstieg in ähnlichem Ausmaß wie bereits im Dezember (noch vor der Mautbefreiung) zu erkennen. Die Zunahme beträgt im Dezembervergleich 6,2 %, im Jänner 6,7 %. Daraus kann abgeleitet werden, dass die Ursache dafür nicht in der Vignettenbefreiung, sondern vielmehr in anderen Gründen wie dem Einkaufsverkehr etc. liegen dürfte (auffallend hohe Verkehrsaufkommen am Freitag und Samstag).

Zudem ist in den bisherigen Betrachtungsräumen (von der Vignettenbefreiung unabhängig) eine Fortführung des Trends der Vorjahre zu erkennen, wie die zweite Grafik darlegt. Hinzu kommt, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass durch die Umleitung während der Brückensperre in Mäder (Sommer 2019) die Rückverlagerung auf die Route über Mäder noch nicht vollständig erfolgte.


Resümee und Ausblick

Aus dem bisherigen Betrachtungszeitraum lassen sich somit folgende vorsichtige Trends – unter entsprechendem Vorbehalt aufgrund des erst sehr kurzen Betrachtungszeitraums – erkennen:
• Die generelle Verkehrszunahme in den ersten Jännertagen gibt v.a. den (wetterbedingt) starken Tourismusverkehr wieder. Im Leiblachtal lässt ein Vergleich der Verkehre zwischen L 190 (Lochau Klause) und A 14 (Pfändertunnel) eine leichte Verlagerung auf die höherrangige Straße erkennen. Für eine Beurteilung, ob dies mit der Vignettenbefreiung zusammenhängt, ist ein längerer Betrachtungszeitraum erforderlich.
• Im Siedlungsgebiet von Hohenems als auch am Grenzübergang Lustenau-Au ist bisher keine auffällige Veränderung zu erkennen, die auf eine Auswirkung der Vignettenbefreiung schließen lässt.
• Am Grenzübergang Hohenems ist ein Anstieg des Verkehrsaufkommens festzustellen, der jedoch auch bereits vor der Vignettenbefreiung beobachtet werden konnte und vielmehr v.a. im Einkaufsverkehr begründet sein dürfte.
• Bei der Auffächerung des Verkehrs auf die verschiedenen Grenzübergänge ist eine leichte Verschiebung nach Hohenems zugunsten von Mäder angedeutet. Dies steht unter Umständen auch noch in Zusammenhang mit der Brückensperre Mäder-Kriessern, die zu bis heute leicht geänderten Verkehrsströmen geführt hat.

Für belastbare Aussagen und nähere Anhaltspunkte insbesondere hinsichtlich eines etwaigen Zusammenhangs mit der Vignettenbefreiung wird erst ein längerer Betrachtungszeitraum Aufschluss geben können. Das Monitoring an den Zählstellen wird daher fortgeführt: „Die Daten der 20 ausgewählten Zählstellen auf den Landesstraßen werden wie dargelegt einer intensivierten Beobachtung unterzogen, auch die Daten der ASFINAG sollen in die Beurteilung einfließen und so eine Gesamtsicht ermöglichen. Für belastbare Auswertungen wird ein längerer Betrachtungszeitraum (unter entsprechender Bedachtnahme auf etwaige besondere Verkehrstage und Ferienwochen) erforderlich sein. Aufgrund der monatlichen Erhebung von Verkehrszahlen durch die ASFINAG wird ein identes Vorgehen bei den 20 Zählstellen auf den Landesstraßen angestrebt (mit etwaigen Zusatzauswertungen zu besonderen Wochen).

Fortführung der Projekte mit der ASFINAG

„Auch über die aktuelle Thematik der Mautbefreiung hinaus bleibt die Verlagerung des Verkehrs auf das hochrangige Straßennetz ein wichtiges Ziel der Verkehrspolitik des Landes“, betont Landesrat Tittler: „Zur Entlastung der – gerade auch vom Transitverkehr – belasteten Anrainerinnen und Anrainer in den Wohngebieten werden wir daher neben dem Monitoring und der Evaluierung der Vignettenbefreiung auch die weiteren Entlastungsprojekte in Zusammenarbeit mit der ASFINAG intensiv verfolgen.“

Neben der Schnellstraßenverbindung S 18 Bodensee Schnellstraße, für die im Laufe des Jahres 2020 eine Trassenentscheidung fallen soll, steht auch das Großprojekt der neuen Anschlussstelle Rheintal Mitte auf der A 14 zwischen Hohenems und Dornbirn unmittelbar vor der baulichen Umsetzung (2020-2023). Im Raum Bludenz ist der Umbau der Anschlussstelle Bludenz-Bürs bereits im Gang, das Projekt zur Verlängerung der Abbiegespur in Richtung Montafon wird folgen. Ebenso setzen sich ASFINAG und das Land Vorarlberg weiterhin in Abstimmung mit der Stadt Hohenems für einen zügigen Umbau der Anschlussstelle Hohenems ein. „Auch hält das Land an der langjährigen Forderung nach Einrichtung einer Verkehrsbeeinflussungsanlage zur Verstetigung des Verkehrs und damit zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der A 14 fest“, so Tittler abschließend.

Die verkehrspolitische Stoßrichtung des Landes ist klar: Die Verlagerung auf höherrangige Straßen, die Stärkung des ÖPNV, das Ziel der Abschaffung der Vignette sowie die Umsetzung von Entlastungsmaßnahmen wie z.B. insbesondere der Bau der S 18 Bodensee Schnellstraße stehen im Fokus der Vorarlberger Landesregierung.


Quelle: Land Vorarlberg



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