Verzicht auf Beiträge für schulische Ganztagsbetreuung . Appell des Landes an die Gemeinden und Erhalter

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Burgenland

07 Apr 14:00 2020 von Redaktion International Print This Article

Verzicht auf Beiträge für schulische Ganztagsbetreuung: Appell des Landes an die Gemeinden und ErhalterLandesrätin Daniela Winkler appelliert an die Gemeinden und Schulerhalter, sich an die Entscheidung des Bundes anzulehnen und auf die Einhebung von Beiträgen für die schulische Ganztagsbetreuung zu verzichten.

Der eingeschränkte Schul- und Kindergartenbetrieb ist eine Maßnahme, um die sozialen Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren und damit der Bedrohung durch das Coronavirus entgegenzuwirken. Für die Dauer dieser Maßnahmen erfolgt die Betreuung der Schülerinnen und Schüler in erster Linie zu Hause. Dadurch sind auch die ganztägigen Betreuungsformen für Schulkinder betroffen und deren Angebot steht nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Aufgrund dessen nimmt der Bund per Verordnung davon Abstand, Beiträge für die Betreuung in ganztägigen Schulformen einzuheben. Ab April bis zu jenem Zeitpunkt, an dem der normale Unterricht wieder in den Schulen aufgenommen wird, werden in den Bundesschulen keine Beiträge verlangt.

Seitens des Landes ergeht an die Erhalter im Burgenland die Empfehlung, analog zur Entscheidung des Bundes von der Einhebung der Beiträge im gleichen Zeitraum Abstand nehmen.

„Nach Gesprächen mit den Gemeindevertretern habe ich in einem Schreiben an die Gemeinden und Schulerhalter den Appell gerichtet, von der Einhebung der Beiträge für die schulische Ganztagesbetreuung in ihrem Bereich abzusehen. Die Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus bringen für viele Familien empfindliche finanzielle Einbußen mit sich. Der Verzicht auf die Beiträge wäre eine wertvolle Unterstützung“, sagt Bildungs- und Familienlandesrätin Daniela Winkler.

Gemäß der gesetzlichen Bestimmung nach dem Burgenländischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz kann der Rechtsträger für die Bildung, Erziehung, Betreuung und Pflege schulpflichtiger Kinder einen je nach Inanspruchnahme angemessenen, jedoch höchstens kostendeckenden Beitrag einheben. Dabei ist auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Eltern Bedacht zu nehmen. Damit fällt die Entscheidung über einen Verzicht auf die Beiträge in die Zuständigkeit der Gemeinden und Schulerhalter.



Quelle: Land Burgenland



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