Salzburg: Verschärfte Corona-Maßnahmen für die Stadt Hallein - Ab Freitag kann Hallein nur mit negativem Test verlassen werden

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Foto: Hallein Ortschild / RegionewsSG / Symbolbild
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Foto: Land Salzburg/Melanie Hutter
27 Apr 13:32 2021 von Redaktion Salzburg Print This Article

Verpflichtende Ausfahrtstest von 30. April 6 Uhr bis 9. Mai 24 Uhr

(LK) Für das Gemeindegebiet von Hallein werden ab Freitag, 30. April, 6 Uhr bis Sonntag, 9. Mai, 24 Uhr verschärfte Corona-Maßnahmen gelten. Kernpunkt sind verpflichtende Ausfahrtstests und intensive Kontrollen der Quarantäne.

„Wir beobachten das steigende Infektionsgeschehen in Hallein seit Tagen und haben uns heute in Absprache mit den Gesundheitsbehörden dazu entschlossen, diese verschärften Maßnahmen zu ergreifen, um bestmöglich die Infektionsketten zu unterbrechen“, sagt Landeshauptmann Wilfried Haslauer. Die Testkapazitäten werden in Hallein natürlich adaptiert. Weitere, ausführliche Informationen folgen in Kürze


Update der Landesregierung:


Bis vorerst 9. Mai, 24 Uhr / Verschärfte Quarantänekontrolle

(LK) Neben dem Großarltal und Straßwalchen (bis 2. Mai) gelten nun auch für die Tennengauer Bezirkshauptstadt Hallein ab Freitag, 30. April, 6 Uhr, bis vorerst 9. Mai verschärfte Maßnahmen, um die Ausbreitung von Corona-Infektionen einzudämmen. Das Gemeindegebiet kann nur noch mit einem negativen Test verlassen werden, die Einhaltung der Quarantäne wird intensiv überwacht.

Die Eckpunkte zu den verschärften Maßnahmen für Hallein auf einen Blick:

  • verpflichtende Ausfahrtstests entweder mittels PCR- (nicht älter als 72 Stunden) oder mit Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden) für Personen ab 15 Jahren
  • gültig für das gesamte Gemeindegebiet von Hallein von 30. April, 6 Uhr, bis vorerst 9. Mai, 24 Uhr
  • Kontrolle durch Polizei und Bundesheer (zirka 15 Soldaten, Assistenzeinsatz angefordert)
  • verschärfte Kontrollen der Quarantäne und Hygienemaßnahmen

Testangebot wird erweitert

Aufgrund der neuen Situation und der verpflichtenden Ausfahrtstests werden in Hallein die Testkapazitäten aufgestockt und den Bedürfnissen angepasst. Auch beaufsichtigte Selbsttests sind in Vorbereitung. Die genauen Orte und Zeiten werden morgen bekanntgegeben.

Ausnahmen von der Testpflicht

  • Durchreisende ohne Zwischenstopp
  • Personen, die in den vergangenen sechs Monaten eine Covid-19-Infektion durchgemacht haben und diese mittels ärztlicher Bestätigung nachweisen können
  • Personen mit einem Nachweis von neutralisierenden Antikörpern durch einen sogenannten „Neutralisationstest“, der nicht älter als drei Monate ist. Dieser wird von spezialisierten Laboren angeboten. Die Kosten dafür sind selber zu tragen.
  • Güterverkehr

Impfung befreit nicht von Testpflicht

Derzeit liegen noch nicht ausreichend Studienergebnisse zur Corona-Schutzimpfung vor, ob die verfügbaren Impfstoffe die Weitergabe der Infektion beeinflussen. Daher sind die Ausfahrtstests auch für geimpfte Personen verpflichtend. Die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Hallein zu den Ausfahrtsbeschränkungen ist unmittelbar nach Veröffentlichung auf www.salzburg.gv.at/corona-virus abrufbar.


Quelle: Land Salzburg



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