Verein für Sozial- und Gemeinwesenprojekte (VSG) – Frauenberatung WOMAN erhält vom Frauenreferat des Landes Oberösterreich für die allgemeine Vereinstätigkeit 27.550 Euro

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Landhaus Linz - Symbolbild
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06 Mär 13:00 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

VSG – Frauenberatung WOMAN ist eine Beratungsstelle in Linz für Frauen ab 18 Jahren, die sich zu den Schwerpunkten Arbeit/Bildung/soziale Sicherung informieren wollen und daran interessiert sind, entsprechende Lösungsstrategien zu entwickeln.

Im Vorjahr wurden von der Frauenberatung WOMAN 191 Frauen fachlich, kompetent und engagiert in Berufs-, Bildungs-und Existenzsicherungsfragen beraten und im Durchschnitt 3 Monate begleitet, wodurch bei einem überwiegenden Teil der Frauen eine positive Veränderung der Lebenssituation eingetreten ist. Das Frauenreferat des Landes Oberösterreich fördert VSG – Frauenberatung WOMAN jährlich mit 27.550 Euro.

„Das Ziel frauenorientierter Beratung besteht darin, die individuelle Gestaltungs-Kompetenz der Frauen in ihren eigenen Lebenszusammenhängen zu erweitern, um selbstbestimmt und selbstverantwortlich zu handeln zu können. Die Stärkung des Selbstbewusstseins und des Selbstvertrauens von Frauen ist mir dabei ein ganz besonderes Anliegen“, so LH-Stv.in und Frauenreferentin Mag.a Christine Haberlander.

Durch eine umfassende, dialogische und individuelle Beratung gewinnen die ratsuchenden Frauen an Selbstvertrauen und Selbstständigkeit und können ihre eigene Handlungsfähigkeit erweitern.

Die besondere Kompetenz des Vereines liegt in der Beratung von Frauen mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen wie Qualifikation, Gesundheit, Alter und Herkunft.Die Schwerpunkte der Beratung dabei sind Berufsberatung, Bildungsberatung und Existenzsicherung.

Das Angebot der Frauenberatung WOMAN umfasst:

Jobaquisition: Individualcoaching und aktive Unterstützung Karriereplanung: Erstellen von individuellen Bildungsplänen Auskunft: über Leistungen und Ansprüche im Sozial-, Arbeits- und Bildungsbereich Stärkung: von Selbstsicherheit und Erweiterung der Handlungsfähigkeit


Quelle: Land Oberösterreich



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