Urteil nach Messerattacke: Einweisung in Anstalt wegen absichtlich schwerer Körperverletzung
Urteil nach Messerattacke: Einweisung in Anstalt wegen absichtlich schwerer Körperverletzung
Foto: Matthias Lauber
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WELS. Der Prozess nach der nach Messerattacke in der Silvesternacht in Wels endete Donnerstagnachmittag mit einer Einweisung in eine Anstalt wegen absichtlich schwerer Körperverletzung. Die Geschworenen entschieden am fällten am Nachmittag im Prozess nach der Messerattacke in der Silvesternacht in Wels, bei der ein 38-Jährigen lebensgefährliche Verletzungen erlitt, für eine Einweisung in eine Anstalt wegen absichtlich schwerer Körperverletzung. Einen Mordversuch sahen die Geschworenen hinter der Tat nicht. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Quelle: www.laumat.at
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