Urteil - Pflegerin (54) wird nach Brandstiftung in Anstalt eingewiesen

Slide background
Urteil: Pflegerin (54) wird nach Brandstiftung in Anstalt eingewiesen
Foto:
Slide background
Foto:
Slide background
Foto:
08 Feb 06:40 2019 von Lauber Matthias Print This Article

WELS/FRANKENBURG AM HAUSRUCK. Im Prozess gegen eine 54-jährige Pflegerin (54) ist Donnerstagnachmittag das Urteil gesprochen worden. Die Frau wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Die Pflegerin, welche im Juli 2018 in Frankenburg am Hausruck (Bezirk Vöcklabruck) im Haus einer zu pflegenden 88-jährigen Frau einen Brand gelegt haben soll, wurde wegen Brandstiftung und Mordversuch schuldig gesprochen. Aus einem psychiatrischen Gutachten ging hervor, dass die Altenpflegerin psychisch krank sei, und daher auch nicht zurechnungsfähig sei. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Die Geschworenen folgten dem Antrag. Das Urteil ist bereits rechtskräftig, teilte man Freitagfrüh mit.


Quelle: www.laumat.at



  Markiert "tagged" als:
  Kategorien: