Kärnten: Urlaub für pflegende Angehörige - Drei Spätsommer-Termine ersetzen coronabedingt verschobene Frühjahrsturnusse

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Amt d. Kärntner Landesregierung - Symbolbild
© LPD Kärnten
05 Aug 18:00 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

LHStv.in Prettner: Am 23. August startet die erste von drei Ersatz-Urlaubswochen – Anmeldung für reguläre Herbsttermine ab 7. September möglich

Klagenfurt (LPD). „Corona hat den drei Frühjahrsterminen im April und Mai einen Strich durch die Rechnung gemacht: Unsere drei Urlaubswochen für pflegende Angehörige mussten abgesagt werden. Ab 23. August können wir aber mit drei Ersatzterminen wieder durchstarten“, gibt heute, Mittwoch, Gesundheitsreferentin LHStv.in Beate Prettner bekannt. Die zweite Urlaubswoche beginnt am 30. August, die dritte folgt am 6. September. „Kärnten ist damit das einzige Bundesland, das pflegenden Angehörigen eine Woche kostenlosen Urlaub ermöglicht“, sagt Prettner. Und sie betont: Während der Erholungswoche werde für die zu pflegende Person eine professionelle Ersatzpflege sichergestellt.

Die Urlaubswochen umfassen sieben Übernachtungen im Einzelzimmer auf Vollpensionsbasis im Gesundheitshotel Bad Bleiberg – inklusive kurärztlicher Untersuchungen, individuellen Therapieanwendungen, Hallenbad, Freibad, Saunalandschaft, Dampfbad etc. sowie Vorträgen zu pflegerelevanten Themen und einem Rahmenprogramm.

Wie Prettner erklärt, müssen allerdings aufgrund der Coronamaßnahmen einige Fixpunkte ausfallen, wie etwa der Begrüßungsempfang oder diverse Vorträge. „Nichtsdestotrotz steht einer erholsamen Woche nichts im Wege“, so die Gesundheitsreferentin. „Sich der Pflege eines Familienmitgliedes zu widmen, ist eine emotional und körperlich fordernde Aufgabe. Darum ist es auch so wichtig, sich selbst Pausen zu gönnen.“ In diesem Zusammenhang weist Prettner darauf hin, dass in Kärnten pro Betroffenem 28 Tage im Jahr an Kurzzeitpflege zur Verfügung gestellt werden: „28 Tage, die den pflegenden Angehörigen die Möglichkeit bieten, sich frei zu nehmen und auszuspannen.“

Übrigens: Die regulären Herbsttermine werden – nach derzeitigem Stand – wie ursprünglich geplant durchgeführt. Für diese drei Turnusse sind die Anträge ab 7. September bei den Gemeindeämtern/Magistraten, bei den Bezirkshauptmannschaften sowie bei der Landesregierung bzw. im Internet unter www.ktn.gv.at (Menüpunkt Themen: Pflege – Unterstützung für pflegende Angehörige) erhältlich. Abgegeben werden müssen die Anträge bis spätestens 17. Oktober.

Die drei Herbsttermine sind: 1. Turnus vom 15. November bis 22. November 2020, 2. Turnus vom 29. November bis 06. Dezember 2020 und 3. Turnus vom 13. Dezember bis 20. Dezember 2020




Quelle: Land Kärnten



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